Auslandsurlaub: Vorschriften für Winterbereifung

Freunde des Wintersports treibt es dieser Tage aus Deutschland wieder vermehrt ins europäische Ausland. Dabei stellt sich für Autofahrer auch die Frage, welche Regeln es vor Ort für Bereifung und Schneekettennutzung gibt. Der ADAC hat eine Übersicht für elf Länder erstellt, die zeigt, wo Winterreifen Plicht sind und wie teuer Verstöße werden können.

Bis zu 5.000 Euro lautet die abschreckende Bußgeld-Ansage aus Österreich, wo eine generelle Winterreifenplicht zwischen dem 1. November und dem 15. April gilt. Wie in vielen anderen Ländern beschränkt sich für Österreich die Pflicht zum Tragen von Schneeketten nur auf entsprechend beschilderte Straßen. Die Schweiz hat eine ganz ähnliche Schneeketten-Regelung. Beim Bußgeld sind die Eidgenossen mit umgerechnet rund 88 Euro allerdings vergleichsweise milde gestimmt. Teuer könnte es in der Schweiz allerdings bei einer Mithaftung werden, sofern man mit unangepasster Bereifung in einen Unfall verwickelt wird. Die anderen Alpenstaaten Frankreich und Italien haben ebenfalls keine generelle Winterreifenpflicht. In Italien sind für die Gesetze ohnehin die Provinzen verantwortlich, die teilweise allerdings Winterreifen verlangen. In Südtirol und Aostetal sind noch bis 15. April Winterreifen Pflicht. Eine Zuwiderhandlung wird mit bis zu 335 Euro geahndet.

Generell empfiehlt der Automobilclub deshalb: Reisende in Richtung Alpen und andere Skigebiete sollten sich über die Regeln auf der Route informieren und gegebenenfalls Winterreifen aufziehen und zudem Schneeketten mitführen.

Foto: Suzuki

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