Leser fragen – Experten antworten: Frauenparkplätze

Frage: Seit einigen Jahren finden sich in Parkhäusern und anderen öffentlichen Parkplätzen zunehmend häufiger Hinweise auf speziell für Frauen reservierte Stellplätze. Darf ich als Mann diese eigentlich nutzen?

Antwort von Hans-Georg Marmit, KÜS:  In vielen Städten in Deutschland sind Frauenparkplätze üblich geworden. Einige Bundesländer haben sogar in ihren Garagenverordnungen klare Quoten für den Frauenparkplatz-Anteil festgelegt. Da dunkle Tiefgaragen als typische Angsträume gelten, in denen sich Frauen vor sexuellen Übergriffen und Gewalt fürchten, sind meist nahe an Ausgängen sowie in hell beleuchteten und mit Kameras überwachten Bereichen einige Stellplätze speziell den weiblichen Autofahrern reserviert.

Streng juristisch gesehen hat das Hinweisschild „Frauenparkplatz“ allerdings nur empfehlenden Charakter, denn anders als etwa bei Behindertenparkplätzen wird die Nutzung von Frauenparkplätzen nicht durch die Straßenverkehrsordnung geregelt. Wenn ein Mann sein Auto auf dem Frauenparkplatz abstellt, ist ein Bußgeld deshalb ausgeschlossen. Handelt es sich allerdings um ein Parkhaus, könnte der Betreiber von seinem Hausrecht Gebrauch machen und „Falschparker“ des Parkplatzes verweisen oder gar Hausverbot erteilen. Auch wenn grundsätzlich die Nutzung von Frauenparkplätzen also für Männer legal ist, sollte Mann aus Rücksicht vom dortigen Parken absehen.

Scroll to Top