Mofa-Kennzeichen wechseln: Aus Blau wird wieder Grün

Das blaue Mofa-Kennzeichen verliert zum 1. März seine Gültigkeit. Kleinkrafträder müssen ab diesem Zeitpunkt Versicherungskennzeichen mit grüner Schrift tragen.

Wer nach dem 28. Februar mit einem alten Schild unterwegs ist, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz für sein Fahrzeug und macht sich strafbar. Bei einem selbst verschuldeten Unfall mit einem unversicherten Kleinkraftrad muss der Fahrer alle Kosten aus eigener Tasche bezahlen.

Anders als Pkw werden im öffentlichen Verkehr genutzte Mofas und Mopeds nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet. Für Kleinkrafträder ist in Deutschland lediglich eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, die bereits ab rund 50 Euro pro Jahr angeboten wird. Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, zählen außerdem Segways, Quads und E-Roller. Auch schnelle Pedelecs, die sogenannte S-Pedelecs, unterliegen der Versicherungspflicht. Die Farben der Versicherungskennzeichen wechseln im Jahresrhythmus zwischen Schwarz, Blau und Grün. Um Manipulationen zu vermeiden, ist auf den Schildern das Gültigkeitsjahr aufgedruckt. Erhältlich sind sie direkt bei den Kraftfahrtversicherern.

Foto: Kymco

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