Recht: Mängel am neuen Wohnmobil sind hinzunehmen

Während Käufer von Gebrauchtfahrzeugen beim Zustand oft ein Auge zudrücken müssen, will der Käufer eines nagelneuen Wohnmobils einen einwandfreien Wagen übernehmen. Nach einer Gerichtsentscheidung muss er aber mit gewissen Mängeln leben.

Unebenheiten in der Außenhaut von Camping-Fahrzeugen, die in Sandwich-Bauweise hergestellt wurden, sind ein bekanntes Problem mit dem der Käufer leben muss. Die diesbezügliche Klage eines Neuwagenkäufers vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hatte keinen Erfolg.

Der Streit war bei der Abholung des bestellten Wohnmobils aufgetreten: Dabei hatte der Käufer unter anderem Unebenheiten in der Außenhaut bemängelt und wollte das bereits angezahlte Fahrzeug in diesem Zustand nicht übernehmen. In einem ausführlichen Gutachten stellte ein Sachverständiger fest, dass es sich bei den welligen Verformungen um ein typisches Problem von Camping-Fahrzeugen in Sandwich-Bauweise handelt. Im Vergleich mit anderen Campern dieser Preisklasse seien aber Verwerfungen dieses Ausmaßes kaum zu finden.

Trotzdem konnte der Kläger nach Auffassung des Gerichts deshalb nicht vom Kaufvertrag zurücktreten. Die beanstandete Unebenheit sei nach dem Stand der Technik nicht gänzlich vermeidbar und damit als solche von einem Käufer hinzunehmen, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Gebrauchstauglichkeit des Wohnmobils beeinträchtige es auch nach Meinung des Sachverständigen in keiner Weise. Außerdem müsse man schon sehr genau hinsehen, damit diese Verwerfungen überhaupt auffielen. Es handelt sich daher nach Meinung der Richter um einen „unerheblichen“ Mangel, der nicht zum Rücktritt berechtigt. (Az: 3 U 71/17)

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