Recht: Ungünstiger Stellplatz und bauliche VeränderungenCarportbau nicht erlaubt

In einer Eigentümergemeinschaft muss man über bauliche Veränderungen abstimmen. Auch, wenn man aus begründeter Sorge um sein Auto ein Carport errichten will, wie das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden hat.

Um seinen Wagen vor herabfallenden Kastanien und Baumharz zu schützen, wollte ein Mitglied einer Wohneingentumgemeinschaft die Unterstellmöglichkeit bauen. Andere Eigentümer waren nicht einverstanden, der Fall landete vor Gericht. Bei der Kastanie und ihren Früchten handle es sich um Gegebenheiten der Natur, heißt es in dem Urteil, über das der Infodienste Recht und Steuern der LBS berichtet. Diese müsse der Wohnungseigentümer hinnehmen, zumal sie ihm beim Kauf des Objekts bekannt gewesen seien. Außerdem träten die Probleme mit der Kastanie nur zu bestimmten Zeiten im Sommer und Herbst auf. Der Wohnungseigentümer muss also mit seinem Stellplatz in der Nähe einer Kastanie leben. (Az.: 14 S 6188/17)

Text: Hanne Schweitzer/SP-X

Scroll to Top