Seit es die EU-Kennzeichen gibt, sieht man kaum noch Autos mit einem D-Aufkleber auf den Straßen. Doch in manchen Ländern ist der Sticker noch Vorschrift, deren Nichtbeachtung ein Bußgeld nach sich ziehen kann.
Frage: Mein Nachbar hat für seine Urlaubsreise extra einen D-Aufkleber am Auto angebracht. Nun bin ich für unsere Ferienfahrt verunsichert: Ich dachte mit dem neuen Euro-Kennzeichen braucht man das gar nicht mehr?
Antwort von Hans-Georg Marmit, Kfz-Experte der Sachverständigen-Organisation KÜS: Im Prinzip haben sich recht: Seitdem Mitte der 1990er Jahre die Euro-Kennzeichen eingeführt wurden, gibt das Nummernschild Auskunft über das Herkunftsland: Auf der linken Seite auf blauem Grund steht das Länderkürzel, für Deutschland ein „D“.
Doch das wird nur in EU-Ländern sowie in der Schweiz, in Liechtenstein und Norwegen anerkannt. In allen anderen Nicht-EU-Ländern ist das ovale Schild mit schwarzem D auf weißem Grund weiterhin Pflicht. Wenn sie beispielsweise mit dem Auto nach Griechenland fahren, benötigen sie dort zwar kein zusätzliches Nationalitätenzeichen. Führt ihr Weg dahin aber durch Mazedonien oder Albanien, sollten sie einen D-Aufkleber am Auto anbringen. Dabei empfiehlt es sich, ein genormtes Exemplar (Höhe; 11,5 cm, Breite:17,5 cm) zu verwenden. Wer noch mit einem alten Nummernschild ohne integriertes „D“ unterwegs ist, muss auch für Fahrten in EU-Ländern das D-Schild anfügen.
Quelle: Hanne Schweitzer/SP-X