DVR: Geschwindigkeit und Sicherheitsabstand nicht unterschätzen

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Nicht angepasste Geschwindigkeit ist Ursache Nummer eins bei Straßenverkehrsunfällen mit Todesfolge. Im Jahr 2016 sind 1.108 Menschen aus diesem Grund ums Leben gekommen. Das ist mehr als ein Drittel aller Verkehrstoten. Viele Menschen unterschätzen die gefahrene Geschwindigkeit. Oft fällt zudem der nötige Sicherheitsabstand zu gering aus.

Die Gründe für zu dichtes Auffahren sind vielfältig: Neben Fehleinschätzungen sind es nach Meinung von Unfallforschern vor allem emotionale und belastende Faktoren, die zu dichtem Auffahren verleiten: Ärger, Wut, Frustration, manchmal sogar Aggression und Stress. Die Auffassung, beim Drängeln schon nicht erwischt zu werden, kann ebenfalls dazu verleiten, den Sicherheitsabstand nicht einzuhalten. Mangelnder Abstand ist gefährlich für den, der drängelt und den, der voranfährt. Wer sich durch Drängler verunsichert fühlt, macht schneller einen Fahrfehler. Der kann zu verheerenden Unfällen führen.

„Viele Menschen haben es heute eilig, ob privat oder im Berufsleben. Dennoch sollten sie auf ihren Wegen von A nach B runter vom Gas gehen und einen ausreichenden Sicherheitsabstand von mindestens zwei, besser noch drei Sekunden, einhalten. Es können die wichtigsten Sekunden Ihres Lebens sein“, appelliert der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) Christian Kellner an alle Autofahrerinnen und Autofahrer. Mit ausreichendem Sicherheitsabstand sei man entspannter unterwegs, könne in Notsituationen rechtzeitig reagieren, bremsen oder ausweichen.

Wie groß muss der Abstand zum mit gleicher Geschwindigkeit vorausfahrenden Fahrzeug sein? Als Faustregel für den passenden Sicherheitsabstand bietet sich die Zwei-Sekunden-Regel an. Es geht dabei um die Strecke, die in zwei Sekunden zurückgelegt wird. Hierzu merkt man sich einen Punkt, zum Beispiel einen Leitpfosten oder ein Verkehrsschild, den das vorausfahrende Fahrzeug passiert, und zählt „einundzwanzig, zweiundzwanzig“. Wird der Punkt früher erreicht, ist der Abstand zu kurz. „Besonders außerorts bei höheren Geschwindigkeiten und schlechten Wetterbedingungen ist es sicherer, einen noch größeren Abstand einzuhalten. Mit einem Abstand von drei Sekunden können Geschwindigkeitsänderungen der Vorausfahrenden ausgeglichen werden, ohne selbst viel Schwung zu verlieren“, sagt Kellner. Im dichten Stadtverkehr sei es bei Tempo 50, trockener Straße und guter Sicht zulässig, den Abstand auf etwa 15 Meter, also rund drei Pkw-Längen, zu verkürzen.

Eine weitere Regel, die häufig in Vergessenheit gerät, ist das „Fahren auf Sicht“. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der Sichtweite angehalten werden kann. „Wer zum Beispiel auf einer Landstraße mit Tempo 80 unterwegs ist, hat nach einer gängigen Faustformel einen Anhalteweg von rund 56 Metern“, erläutert Kellner. Er fordert dazu auf, das eigene Verhalten mit Blick auf die Wahl von Geschwindigkeit und Abstand zu überprüfen, damit riskantes Verhalten vermieden wird. Die KÜS ist Mitglied im DVR und unterstützt dieses Anliegen nachdrücklich.

Text und Foto: DVR

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