Frage: Meine Kinder werden durch die Sonne im Auto ständig geblendet. Ich möchte deshalb einen Sonnenschutz anbringen. Welche Optionen gibt es?
Antwort von Hans-Georg Marmit (KÜS): Die Anbringung eines Sonnenschutzes an den Autoscheiben ist besonders sinnvoll, wenn man mit kleinen Kindern unterwegs ist. Sie werden nicht mehr geblendet, aber auch vor UV-Strahlung geschützt: Zwar absorbieren die Seitenscheiben die meisten UVB- aber nur wenig der UVA-Strahlen. Somit droht zwar bei geschlossenen Fenstern kein Sonnenbrand, aber die Haut kann trotzdem geschädigt werden. Außerdem heizt sich ein Fahrzeug mit abgedunkelten Scheiben nicht so leicht auf.
Die günstigste Variante sind einfache Sonnenblenden für die beiden Seitenscheiben, hier gibt es heute selbsthaftende Exemplare ohne störende Saugnäpfe. Alternativ werden dicht gewebte Netze angeboten, die bei geöffneter Tür über den Türrahmen gestülpt werden und das Fenster verdecken. Auch ein Sonnenrollo, das nur bei Sonne herabgelassen wird und sonst nicht die Sicht nach draußen verdeckt, kann einfach und günstig nachträglich angebracht werden.
Aufwendiger, teurer, aber auch effektiver ist die passgenaue Verdunklung von hinteren Seitenscheiben und Heckscheibe. Hier sind speziell auf das eigene Automodell zugeschnittene Systeme erhältlich, zum Beispiel zum Stecken. Diese werden ähnlich wie ein ab Werk eingebautes Sonnenrollo bedient, so dass sich die Seitenscheiben auch mit Verdunklung noch öffnen lassen. Oder man lässt die Scheiben von einem Fachbetrieb mit einer Sonnenschutzfolie versehen, beziehungsweise foliert selbst. Dabei muss man darauf achten, dass die Folie eine Bauartgenehmigung hat und Scheibeneinfassung beziehungsweise Gummidichtung nicht überklebt werden. Damit die Bauartgenehmigung der Folie identifiziert werden kann, ist es wichtig die Folienstücke so zuzuschneiden, dass auf jedem der zu verklebenden Stücke ein Bauartgenehmigungszeichen vorhanden ist.
Wichtigste Regel: Das Sichtfeld des Fahrers darf nicht eingeschränkt sein. Das betrifft Frontscheibe und vordere Seitenscheiben. Wer hier eine Tönung vornimmt, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, kann mit 90 Euro und einem Flensburg-Punkt bestraft werden. Hintere Seitenscheiben und die Heckscheibe dürfen verdunkelt werden. Einzig bei Fahrzeugen ohne rechten Außenspiegel ist eine dunkle Folie auf der Heckscheibe unzulässig.
Wenn auch legal, sollte man immer bedenken, dass stark getönte Heckscheiben ein gewisses Sicherheitsrisiko mit sich bringen. Letztlich schränken sie die Sicht nach hinten ein. So kann ein Radfahrer bei ungünstigen Lichtverhältnissen über den Innenrückspiegel leichter übersehen werden. Dieses Gefahrenpotenzial sollte man als Autofahrer immer im Hinterkopf behalten. (Hanne Schweitzer/SP-X)