Eine gesellige Runde, ein paar Bierchen und schon stellt sich die Frage: Fahren oder nicht fahren? Auf Grundlage von Alkotester-Ergebnissen sollte man seine Entscheidung jedenfalls besser nicht treffen.
Frage: „Nach Kegelabenden prüfen einige meiner Freunde gerne mit einem Alkotester, ob sie noch ans Steuer dürfen. Sind diese Geräte eigentlich geeignet, die Fahrtauglichkeit festzustellen?“
Antwort von Hans-Georg Marmit, Kfz-Experte der Sachverständigen-Organisation KÜS: „Alkoholtester, die den Atemalkoholgehalt prüfen, kann man im Internet schon für kleine zweistellige Euro-Beträge bestellen. Die handlichen Geräte haben eine Öffnung für das Mundstück und ein Digitaldisplay. Letzteres zeigt den Promillewert und damit auch theoretisch an, ob man noch fahrtauglich ist.
Grundsätzlich sollte man die Entscheidung, ob man sich noch ans Steuern setzen soll oder nicht, nicht auf Grundlage eines solchen Messgeräts treffen. Zwar werben die Anbieter solcher Geräte mit hoher Messgenauigkeit, doch besteht immer auch ein Restrisiko, dass ein Alkotester einen ungenauen Wert ausspuckt. In gleicher Weise testet auch die Polizei während einer Verkehrskontrolle. Dabei fungiert der Atemalkoholtest lediglich als Vortest, der lediglich einen Anhaltspunkt liefern kann, ob sich ein Bluttest lohnen könnte. Ein Alkotester misst allerdings nur den Alkoholgehalt, der mit der Atemluft ausgepustet wird. Die Geräte können bereits anschlagen, obwohl man bei der Weinprobe die Getränke lediglich gegurgelt hat. Letztlich gelten die Atemtestgeräte als ungenau und sind deshalb auch nicht als juristisches Beweismittel anerkannt.
Ein Alkotester kann nicht nur überempfindlich reagieren, sondern umgekehrt auch Werte anzeigen, die deutlich unterhalb des tatsächlichen Blutalkoholwerts liegen. Selbst nach einigen Bierchen kann ein Atemtestgerät einen sehr niedrigen Promillewert ausweisen. Wer sich dann guten Gewissens ans Steuer setzt und dabei im Rahmen einer Verkehrskontrolle zum Bluttest gebeten wird, könnte eine böse Überraschung erleben. Diese Überraschung kann nicht nur nach einem moderaten Konsum am Abend, sondern auch nach ausschweifendem Alkoholgenuss auch am nächsten Morgen drohen. Die Gefahr von Restalkohol wird von vielen unterschätzt. Wer sich mit 1,6 Promille Blutalkohol trotz einer Abstinenzphase von 10 Stunden ans Steuer setzt, kann nach einer Daumenregel – stündlich baut man etwa 0,1 Promille ab – noch immer 0,6 Promille aufweisen.
Grundsätzlich sollte deshalb jeder verantwortungsvolle Autofahrer auf den Genuss von Alkohol verzichten, wenn er sich noch ans Steuer setzen will. Denn nur wer nüchtern ist, ist in Hinblick auf die Verkehrssicherheit und vor einem möglichen Führerscheinentzug sicher. Letzteres gilt im Besonderen für Fahranfänger, die während der Probezeit oder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres einer Nullpromillegrenze unterliegen. Selbst die 0,5-Promille-Grenze ist mit Vorsicht zu genießen, denn wer Fahrfehler begeht, muss schon ab 0,3 Promille mit Punkten und Führerscheinentzug rechnen. Wer abstinent bleibt, wird sich mit solchen Problemen jedenfalls nicht rumschlagen müssen.“
Quelle: Mario Hommen/SP-X