Recht: Auto weg, Versicherung zahlt nicht – was tun?

Es ist der Alptraum aller Autofahrer: Man kommt morgens zu seinem Parkplatz, möchte in den Wagen zu steigen und zur Arbeit zu fahren – und das Auto ist nicht mehr da, oder es ist aufgebrochen und die Fahrzeugelektronik fehlt. Auch wer versichert ist, bleibt dann oft auf dem finanziellen Schaden sitzen. Was Betroffene tun können.

Alle 15 Minuten wird in Deutschland ein Auto aufgebrochen oder gar gestohlen. Das ist zwar zunächst ein Schock, viele Autofahrer trösten sich aber damit, dass die Versicherung für den kompletten Schaden aufkommt. Leider ist das nicht immer der Fall.

Die Autobesitzer bleiben nach einem Diebstahl immer häufiger auf dem Schaden sitzen, weil die Versicherer immer öfter die Kostenübernahme verweigern. „Der Geschädigte muss den Diebstahl nachweisen, das übersehen viele Autobesitzer leider“, erklärt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

Das Problem dabei: Die Diebe wenden immer häufiger Methoden an, die nicht nachweisbar sind. Moderne Autos können per Funkwellen geöffnet werden, ohne eine Spur zu hinterlassen. Und auch wenn nur Teile aus dem Wagen entwendet wurden, weigern sich Autoversicherer den kompletten Schaden zu übernehmen.

Der Haken steckt im Kleingedruckten der Versicherungsverträge. „Der Kunde sollte sich die Versicherungsbedingungen vor Vertragsunterzeichnung genau durchlesen“, rät Swen Walentowski. Die Deutsche Anwaltauskunft rät, im Zweifelsfall vor Meldung des Schadens einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Das kann viel Geld sparen.

Copyright: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein

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