Recht: Illegale Autorennen – welche Strafen drohen?

Auf Autobahnen, Bundesstraßen, aber auch in Innenstädten kommen sie vor – illegale Autorennen. Nicht selten enden die unerlaubten Rennen mit dem Tod Unbeteiligter. Wir zeigen, mit welchen Strafen die Fahrer rechnen müssen.

Immer wieder bezahlen unbeteiligte Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer mit ihrem Leben, wenn Autofahrer öffentliche Straßen mit Rennstrecken verwechseln und sich verbotene Rennen mit ihren Wagen liefern. Dabei missachten die Fahrer Ampeln, Verkehrsschilder und Begrenzungen der Geschwindigkeit. Kommt es zu einem Unfall, begehen nicht wenige dieser Raser Unfall­flucht, verlassen den Ort des Geschehens und kümmern sich nicht weiter um ihre Opfer.

Wie viele Menschen bei illegalen Autorennen verletzt oder getötet werden, ist unbekannt. Statistisch erfasst sind die Opferzahlen in Deutschland nicht. In Köln wurden 2015 drei unbeteiligte Verkehrsteilnehmer bei illegalen Autorennen umgebracht. In Berlin stehen gerade zwei Fahrer vor Gericht, die während eines Autorennens auf dem Kurfürstendamm den Wagen eines Rentners rammten und diesen 70 Meter weit weg schleuderten. Der Fahrer starb noch am Unfallort.

Doch neben Köln und Berlin sind auch viele andere Städte und Orte regelmäßig Schauplätze illegaler Autorennen. Dabei unterscheiden Experten zwischen verabredeten Veranstaltungen und spontanen Rennen, die sich zufällig, meist nachts, etwa aus dem Warten vor einer roten Ampel entwickeln. Illegale Autorennen haben besonders in den USA eine lange Tradition, vom Street-Racing erzählen zum Beispiel Filme wie „The Fast and the Furious“. Allerdings: Wer solche Narrative mit der Realität verwechselt, hat ein Problem – für die unbeteiligten Opfer dieser Rennen gilt dies ohnehin.

Der Bundesrat will eine stärkere Abschreckung im Kampf gegen lebensgefährliche illegale Autorennen prüfen. Eine Initiative aus Nordrhein-Westfalen, die Teilnehmern Haftstrafen androht, wurde Anfang September zur Beratung in die Ausschüsse der Länderkammer gegeben. Laut dem Vorschlag sollen illegale Autorennen künftig als Straftat gelten. Dies soll mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden können – und mit zehn Jahren, wenn jemand schwer verletzt oder getötet wird. Das Bundesverkehrsministerium hatte sich bereits skeptisch zu den Plänen geäußert und vor allem Polizeikontrollen angemahnt. Ziel der Initiative aus NRW ist es, dass der Bundesrat einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringt. Damit müsste sich das Parlament dann befassen (dpa).

In § 29 der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es: „Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten“. „Wer sich nicht an dieses Verbot hält und mit seinem Wagen illegale Autorennen fährt, als Beifahrer oder als Insasse dabei mitmacht, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von jeweils 400 Euro geahndet wird“, erklärt der Berliner Rechtsanwalt Gregor Samimi von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Der Fahrer und die anderen im Auto sitzenden Beteiligten müssen außerdem mit einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen.“ Veranstaltern illegaler Autorennen droht ein Bußgeld von 500 Euro.

Die Behörden können auch verlangen, dass sich diejenigen, die verbotene Autorennen mit ihren Wagen gefahren sind, einem sogenannten „Idiotentest“ unterziehen müssen, bevor sie ihren Führerschein zurückbekommen, also einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU). Möglich ist auch, dass die Polizei die Autos der Beteiligten beschlagnahmt, wenn die Beamten von einem geplanten Rennen erfahren.

Wer mit seinem Wagen an einem illegalen Autorennen teilnimmt und dabei jemanden gefährdet, begeht aber nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern erfüllt den Straftatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs. Zumindest tut er dies dann, wenn er vorsätzlich handelt. Für die Gefährdung des Straßenverkehrs legt § 315c Strafgesetzbuch (StGB) Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe fest.

„Den Straßenverkehr gefährdet man noch nicht unbedingt dann, wenn man über die Straßen rast“, erklärt der Verkehrsrechtsexperte Gregor Samimi. „Anders sieht es aber aus, wenn man beim Rasen grob verkehrswidrig wesentliche Verkehrsregeln missachtet.“

Wer beim illegalen Rennen mit seinem Wagen einen Unfall mit Verletzten oder gar Toten verursacht, dem drohen Strafen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung, wofür das StGB ebenfalls ein Strafmaß von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vorsieht. Diese Rechtslage greift dann, wenn unbeteiligte Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen.

Doch auch wenn bei einem illegalen Autorennen ein freiwillig mitfahrender Beifahrer stirbt, kann der Fahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden. Das sieht ein 2008 er­gan­ge­nes Urteil des Bundesgerichtshofs vor (AZ: 4 StR 328/08). Danach greift beim Tod eines Beifahrers das sonst geltende Prinzip nicht, nach dem eine Strafbarkeit entfällt, wenn jemand sich selbst gefährdet oder darin einwilligt, sich durch andere gefährden zu lassen.

Wer als Fahrer bei einem illegalen Straßenrennen einen „Unfall“ baut, muss damit rechnen, seinen Versicherungsschutz zu verlieren. Die Haftpflichtversicherung muss den Schaden eines Dritten nicht zahlen. Der geschädigte Verkehrsteilnehmer kann sich aber an die Opferhilfe wenden.

Copyright: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein

Nach oben scrollen