In einem aktuellen Beschluss widmet sich der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) der Bekämpfung von Baumunfällen auf Landstraßen.
Der DVR empfiehlt, die Seitenräume von Landstraßen von allen Hindernissen frei zu halten. Dies gilt auch für die Anpflanzung von Bäumen.
Bäume dürfen gemäß den Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen (RPS) nur außerhalb des kritischen Abstands zum Fahrbahnrand neu gepflanzt werden. Wird davon in begründeten Einzelfällen abgewichen, so sind sie bereits bei der Anpflanzung mit passiven Schutzeinrichtungen zu sichern. Ist bei bestehenden Bäumen im kritischen Bereich ein auffälliges Unfallgeschehen festzustellen, sind passive Schutzeinrichtungen (bei Bedarf mit Unterfahrschutz) aufzustellen oder auch Bäume zu entfernen.
In Alleen unter 7,50 Metern Abstand zum Fahrbahnrand ohne passive Schutzeinrichtungen sollte die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf maximal 70 km/h begrenzt und entsprechend überwacht werden.
Text und Foto: Deutscher Verkehrssicherheitsrat