Schneeketten: Zwischen Pflicht und Empfehlung

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Ob im Winter nun das offizielle Schneeketten-Verkehrszeichen am Fahrbahnrand aufgeklappt ist oder nicht: Die stählernen Greifer machen auf Schnee und Eis allemal Sinn. Man sollte einfach einen passenden Satz dabei haben, wenn die Reise in die Berge geht. Abgesehen davon erheben einige Länder teures Bußgeld, wenn keine oder nicht genehmigte Ketten mitgeführt werden. Die Eidgenossen verlangen ein Bußgeld ab 73 Euro aufwärts, Italien startet bei 84 und Frankreich bei 135 Euro. Besonders unnachgiebig und diskussionsunwillig zeigen sich die Österreicher, die bis zu 5.000 Euro Strafgeld verlangen. Dabei haben sie sich noch einen besonders hinterhältigen Gag ausgedacht: Sie lassen nur Winterhelfer zu, die österreichische Typ- und Prüfvorgaben erfüllen: V 5117 und V 5119. Wer also zum Beispiel mit in Deutschland gekauften und zertifizierten Ketten einreist und dieselben aufzieht, wird zum Opfer der österreichischen Gesetzgebung, wird so behandelt und abgestraft, als hätte er k e i n e Ketten. Damit wird die heimische Ketten-Industrie regelrecht gesponsort. Soweit zum Thema Nachbarschaft.

Kaufen oder mieten lassen sich die sicheren Greifer bei uns an grenznahen Tankstellen, Autofahrerclubs, Zubehörläden. Professionelle Hilfe beim Anlegen der Ketten geben die Autowerkstätten. Und genau dort oder in eigener Garage sollte man im Trockenen und in aller Ruhe das Aufziehen der Ketten üben, damit im Ernstfall nichts schief geht. Feste Winter-Fingerhandschuhe, eine stabile, nässefeste Unterlage und eine Taschenlampe für den nächtlichen Ketteneinsatz gehören in den Kofferraum und ins Handschuhfach. Die heutigen Ringketten gelten als besonders montagefreundlich, sind aber etwas teurer. Andere Systeme verlangen da schon mehr technisches Verständnis, Geduld und Geschick. Generell wird empfohlen, die Ketten bei Fronttrieblern auf den Vorderrädern aufzuziehen, da die gelenkt u n d gebremst werden und so bessere Seiten- und Geradeaus- Führungskräfte generieren. Bei 4×4-Fahrzeugen ergibt meist ein Blick in die Betriebsanleitung auch die richtige Montageanleitung. Bei Hecktrieblern müssen die Ketten auf die Hinterräder gelegt werden. In allen Ländern gelten sogenannte Anfahrhilfen oder -Krallen NICHT als Schneeketten. Generell ist die Höchstgeschwindigkeit im Kettenbetrieb auf 50 km/h limitiert. Auch, wenn man glaubt, nun nicht nur sicherer, sondern auch schneller auf Schnee fahren zu können: Die Brems- und Anhaltewege verlängern sich trotzdem.Text: Frank Nüssel/CineMot

Quelle und Fotos: ProMotor, Nüssel

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