Die Ampel schaltet auf Grün und ein Autofahrer fährt nicht schnell genug los, jemand biegt ab ohne zu blinken oder ein Fahrschüler würgt den Motor ab: Nicht nur in diesen Fällen haben viele Autofahrer das Bedürfnis zu hupen. Ob es überhaupt erlaubt ist, die Hupe in jeder Situation als Kommunikationsmittel zu nutzen, und wann man wirklich hupen darf, fragen sich die wenigsten.

Spätestens seit dem vergangenen Sommer dürfte jeder mit den Klängen von Autokorsos vertraut sein. Nach einem Sieg beim Fußballspiel verleihen die Fans ihrer Freude häufig in den deutschen Innenstädten Ausdruck. Hupend durch die Straßen zu fahren, ist auch bei Hochzeiten gang und gäbe. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Die Straßenverkehrsordnung kennt zwei Fälle, in denen hupen erlaubt ist: Um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen, und beim Überholen außerhalb einer Ortschaft. Möchte man also zum Beispiel auf einer Landstraße ein anderes Auto überholen, kann man dies durch hupen ankündigen. „Die Hupe als Warnsignal einzusetzen ist überall möglich“, informiert Dr. Michael Burmann, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Mitglied der gleichnamigen Arbeitsgemeinschaft des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

So könne man hupen, um ein entgegenkommendes Fahrzeug auf einen ungesicherten Unfall hinzuweisen, oder wenn man bei dichtem Neben überholen wolle. Zulässig sei das auch, um sich in einer engen, nicht komplett einsehbaren Kurve, bei der man auf die linke Fahrbahnseite ausweichen müsse, entgegenkommenden Autofahrern bemerkbar zu machen.

In anderen Situationen ist hupen nicht zulässig. „Autofahrer dürfen nicht hupen, um das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer zu sanktionieren“, sagt Rechtsanwalt Burmann. Der Verkehrsrechtsexperte weist darauf hin, dass in diesen Fällen ein Verwarngeld möglich sei, Punkte fielen aber nicht an.Es sei also nicht zulässig, hupend durch die Stadt zu fahren, wie es bei Autokorsos oder Hochzeiten üblich ist, sagt der Experte aus Erfurt. „Theoretisch ist auch dann ein Verwarngeld möglich. In der Praxis drücken die Polizisten jedoch meist ein Auge zu.“

Hier gilt der Opportunitätsgrundsatz: Unrechtmäßiges Hupen ist kein schwerwiegendes Vergehen. Die Polizei kann zwar eingreifen und die mitteilungsbedürftigen Autofahrer verwarnen, muss aber nicht. Vor allem dann nicht, wenn sie andere Prioritäten hat.

Letztlich sollten Autofahrer also nicht bei jeder Gelegenheit auf die Hupe drücken, sondern erst einmal abwägen, ob das überhaupt erlaubt und sinnvoll ist. Schließlich gilt hupen als Warnsignal und sollte auch als solches erkannt werden. Auf die Frage „wann darf man hupen?“ gibt es also nur zwei Antworten: Um andere Autofahrer zu warnen oder um außerhalb der Ortschaft einen Überholvorgang anzukündigen.

Copyright: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein

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