Recht: Autofahren bei Sommerhitze

Bei heißen Temperaturen kann das Autofahren zur echten Belastung werden. Um einen kühlen Kopf zu bewahren, tragen manche Fahrer an den Füßen nur dünne Schläppchen, gar keine Schuhe oder sehr wenig Kleidung. Das meiste ist erlaubt, empfohlen werden kann es deshalb aber trotzdem nicht.

Ein Gesetz, das es verbietet barfuß zu fahren oder Flip-Flops zu tragen, gibt es zumindest hierzulande nicht, es droht also kein Bußgeld. Allerding muss der Fahrer immer in der Lage sein, sein Auto sicher zu beherrschen. Kommt es also zu einem Unfall, können Gerichte das Tragen von ungeeignetem Schuhwerk oder Barfußfahren als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten und dem Fahrer eine Teilschuld zusprechen. Im schlimmsten Fall kann auch die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigern.

Experten raten von den instabilen Schläppchen ab: Ohne feste Schuhe rutscht man leichter vom Pedal und kann so möglicherweise im entscheidenden Moment nicht kräftig genug bremsen. Übrigens: Wer beruflich im Auto unterwegs ist, muss festes Schuhwerk tragen.

Auf dem Weg vom Strand oder Freibad nur in Bikini oder Badehose ins Auto? Auch das ist erlaubt. Man darf sich leicht bekleidet hinters Steuer setzen. Verzichtet man jedoch komplett auf Stoff, wird es problematisch. Denn das kann unter Umständen als Erregung öffentlichen Ärgernisses gelten – spätestens, wenn man aussteigt.

Text: Spot Press Services/Hanne Lübbehüsen
Foto: SP-X

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