Recht: Auch im hohen Alter noch Pflicht zur Straßenreinigung

Ist jemand nach dem Straßenreinigungsgesetz zur Straßenreinigung verpflichtet, besteht diese Pflicht auch im hohen Lebensalter. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 20. November 2010 (AZ: VG 1 L 299.4).

Die 95-jährige Frau besitzt ein Grundstück an einem öffentlichen Fußweg. Nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz ist sie verpflichtet, den Weg vor ihrem Grundstück bis zur Mitte der Fläche zu reinigen. Das Bezirksamt zog sie dementsprechend zur Reinigung des Fußwegs heran. Die Frau meinte, sie könne dies wegen des Bewuchses des Weges nicht leisten und verwies auf ihr Lebensalter.

Dies half ihr jedoch nicht. Das Gericht konnte keinen Anlass dafür erkennen, warum sie von der Pflicht befreit werden müsse. Die Reinigung umfasse lediglich die Beseitigung von Abfällen, Laub und Schnee. Auch müsse sie die Reinigung nicht selbst vornehmen, sondern habe die Möglichkeit, andere damit zu beauftragen.

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