Recht: Handy darf am Steuer weitergegeben werden

Eigentlich ist die Handynutzung am Steuer verboten. Dazu gehören auch alle Vor- und Nachbereitungshandlungen, wie etwa das Aufnehmen des Mobiltelefons, um die Nummer abzulesen oder einen Anrufer wegzudrücken. Dies alles ist verboten und kann mit einem Bußgeld von 40 Euro bestraft werden. Wer aber lediglich das klingelnde Handy aufnimmt, um es einem anderen weiterzugeben, begeht keine Ordnungswidrigkeit. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 7. November 2014 (AZ: III – 1RBs 284/14).

Das Handy der Autofahrerin hatte in ihrer Handtasche geklingelt. Sie gab es ihrem Sohn weiter, während sie das Fahrzeug steuerte. Das Amtsgericht Köln sah darin noch eine „Nutzung“ des Handys während der Fahrt und verurteilte die Autofahrerin zu einer Geldbuße von 40 Euro.

Gegen die Entscheidung wehrte sich die Frau erfolgreich. Zwar gehörten Vor- und Nachbereitungshandlungen zu der verbotenen Benutzung, die bloße Ortsveränderung, also das Umlegen des Telefons, falle allerdings nicht darunter. Eine solche Handlung habe keinerlei Bezug zur Funktion des Mobiltelefons. Die Fahrerin habe das Display nicht abgelesen, sondern das Handy einfach an ihren Sohn weitergegeben. Damit habe sie selbst keinen „Kommunikationsvorgang“ vorbereitet.

Copyright: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein

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