Ein 17- und ein 12-Jähriger haften für Schäden, die sie durch unachtsames Autofahren an einem anderen Fahrzeug verursachen. Dies entschied das Oberlandesgericht Brandenburg am 20. November 2012 (AZ: 6 U 36/12), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Die Jugendlichen bastelten an einem abgemeldeten Auto. Der 17-Jährige, der keine Fahrerlaubnis besaß, machte mit dem Wagen auf einem Privatgrundstück Fahrübungen und bot dem Jüngeren an, ebenfalls eine Runde zu drehen. Der setzte sich auf den Schoß des Älteren ans Steuer. Beim Anfahren machte das Fahrzeug einen Satz nach vorn und prallte gegen ein dort geparktes Auto. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlte nicht, da das Auto abgemeldet war.
Die beiden minderjährigen Fahrer hätten angesichts ihres Alters die Gefährlichkeit ihres Tuns voraussehen und nach dieser Einsicht handeln können, so die Richter. Deshalb könne der Halter des beschädigten Fahrzeugs von den Jugendlichen und von der Eigentümerin des Unfallfahrzeugs Schadensersatz beanspruchen. Insgesamt mussten sie rund 3.800 Euro zahlen.
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