Mangelnde charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs kann Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis sein. Das gilt unter Umständen auch dann, wenn der Betreffende verkehrsrechtlich noch nicht aufgefallen ist. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 12. September 2012.
Der zwanzigjährige Mann ist seit seinem 15. Lebensjahr mehrfach unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung verurteilt worden. Aktuell ist er gemeinsam mit Mitgliedern einer neonazistischen Gruppe wegen Körperverletzung und dem Überfall auf eine Gaststätte angeklagt.Bei ihrer Entscheidung, dem Mann den Führerschein zu entziehen, berücksichtigten die Richter sowohl die abgeschlossenen als auch die laufenden Strafverfahren. Aus ihnen werde deutlich, dass das Aggressionspotential des Mannes mit anderen Mitgliedern seiner Gruppierung zusammen und häufig auch unter erheblichem Alkoholeinfluss weiterhin ungehemmt wirke und von einer Besserung oder gar Aufarbeitung nicht die Rede sein könne. Obwohl der Mann bisher verkehrsrechtlich nicht aufgefallen war, ging das Gericht daher auch ohne ein medizinisch-psychologisches Gutachten davon aus, dass der Mann zum Führen eines Kfz ungeeignet sei.
Quelle: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein