Oft diskutiert wird die Frage, ob bei sogenannten Bagatellunfällen die Polizei zur Unfallaufnahme an den Ort des Geschehens kommen muss. Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist gerade der steuerzahlende Bürger auf eine unparteiische Unfallaufnahme durch die Polizei angewiesen.
Bei Unfällen geht es im Nachhinein oft noch um eine mögliche Mithaftung und der Quotelung des Schadens. Auch bei einem Blechschaden kann es um hohe Werte gehen. Das Unfallopfer kann selbst nicht einwandfrei beurteilen, wie hoch der Schaden nun tatsächlich ist. Es gibt für die Betroffenen bei einem Unfall mehr Fragen als Antworten.
„Unfallverursacher nutzen, wenn die Polizei nicht hinzugezogen wurde, oft im Nachhinein die Möglichkeit, ihre Schuld zu vertuschen“, so Rechtsanwalt Jörg Elsner, Vorsitzender der DAV Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Die erste Äußerung des Unfallbeteiligten spiele im Übrigen bei der Wahrheitsfindung eine besondere Rolle.
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