Ihr Schilderlein kommet…Thema Wechselkennzeichen

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Es entpuppte sich als ausgesprochen zäher Prozess, der von ständigen Querelen, Eingaben, Bedenken, Einsprüchen und Gegenargumenten begleitet war: die Einführung von Wechselkennzeichen. Politik und Versicherungsgesellschaften, Verbraucherverbände und Endkunden lagen jahrelang im Clinch.

Da waren die Österreicher und die Eidgenossen um einiges schneller in ihren Entscheidungen. In der Schweiz wurden Wechselkennzeichen gar bereits vor gut 2 Jahrzehnten eingeführt. Und haben sich bewährt, ohne Lug und Trug. Gerade in den Alpenländern mit schneereichen Wintern und trockenen Sommern hatte sich das System angeboten: wer im Winter einen starken Allradler benötigt, soll ihn fahren dürfen, wer im Sommer was Leichtes, Verbrauchsärmeres und Offenes bevorzugt, soll auch diesen Wunsch realisieren können, zu stark ermäßigten Konditionen. Hier im von Ge- und Verboten durchtränkten Deutschland war die Einführung der Wechselkennzeichen einfach eine endlos lange und schwere Geburt. Ob Finanzminister (Kfz-Steuern) oder Versicherungsvorstand (Kfz-Prämien für Haftpflicht und Kasko): sie alle hatten größte Bedenken, dass ihnen viel Bares durch die Lappen geht. Und so sieht dann auch die formidable, komplizierte, typisch deutsche Lösung aus:

Nur Fahrzeuge derselben EU-Fahrzeugklasse dürfen sich abwechseln. Und nur maximal 2 Fahrzeuge. Es gibt dafür EU-Klassen: Autos, Oldtimer und Wohnmobile (M1) zum Einen, Motorräder, Trikes und Quads zum Anderen. Somit können Fahrzeuge, die bisher mit Saison-Kennzeichen unterwegs waren, nun auch außerhalb der vorgegebenen Zeit am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Eine Nutzung untereinander, zum Beispiel Auto/Motorrad, ist nicht möglich. Besondere Originalität zeigen die Behörden bei der Gestaltung der Kennzeichen: das neue Nummernschild besteht aus 2 Teilen: einem Fahrzeug-bezogenen und einem gemeinsamen, austauschbaren Blechle. Mit Ausnahme der letzten Ziffer sind die Nummern für beide Fahrzeuge identisch. Oldtimer tragen, wie bisher, das H-Symbol zusätzlich (für: Historisches Fahrzeug).

Das Fahrzeug o h n e Kennzeichen darf nur in einer Garage oder auf privatem Grund abgestellt werden. Wer dafür aber öffentliche Straßen oder Parkplätze benutzt, hat mit 40 Euro Bußgeld, einem Punkt im Flensburger Register und mit den Abschleppkosten zu rechnen.

Der Staat verlangt für beide Fahrzeuge den vollen (!) Steuersatz, da werden sich die Herren Ramsauer und Schäuble insgeheim ins Fäustchen lachen und somit der ganzen Aktion wohl einen Bärendienst erweisen. Nur wenige Autoclubs und Versicherungsgesellschaften bieten modifizierte Versicherungstarife an. Das bedeutet: die meisten kassieren, wie bereits zuvor, den vollen Tarif für jedes einzelne Fahrzeug. Die meisten Versicherungsgesellschaften sehen, laut Gesamtverband der Versicherungswirtschaft, keine Veranlassung, günstigere Policen für die Wechselkennzeichen anzubieten. Und das bei stark minimiertem Risiko! Weitere Kosten: 65 Euro Verwaltungsgebühren bei der Zulassungsstelle und 40 Euro für die Nummernschildersätze. Kluge Köpfe haben bereits ausgerechnet, dass es sich mit so genannten Saisonkennzeichen meist preiswerter fahren lässt. Die ehemalige Vorfreude zum Thema Wechselkennzeichen ist blanker Ernüchterung gewichen. Ein führender Schilder-Händler aus dem Frankfurter Umland mit hohem Zulassungsaufkommen auf die Frage, wie viele Schilder er ab 1. Juli bereits montiert habe: Kein einziges. Akzeptanz einer neuen Lösung sieht anders aus.

Text und Bilder: Frank Nüssel/ CineMotQuelle: ZDK

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