Liebe Leserinnen!
Liebe Leser!

Mit dem Genfer Automobilsalon beginnt in dieser Woche traditionell die Frühjahrssaison in der Automobilbranche. Das heißt, dass in diesen Tagen dann auch die Meldungen aus dem Automobilbereich vom Catwalk der Karossen-Schönheiten am Lac Leman dominiert werden. Die großen Konzerne stellen nicht nur ihre Neuheiten vor, bei denen der Benzinmotor nach der „grünen Revolution“ der vergangenen Jahr fröhliche Wiederauferstehung feiert. Rechtzeitig vor dem Startschuss zum Publikumsverkehr werden Nachrichten über Rekordumsätze, über die Erschließung neuer Märkte und viel versprechende Zukunftsaussichten lanciert. Genf ist also das beherrschende Thema in diesen Tagen.

Da fällt es schwer, den Blick für die übrige Nachrichtenlage, so nebensächlich sie denn in diesen Tagen auch sein mag, nicht zu verlieren. Das gilt beispielsweise für eine Meldung zum Thema „Automobil und Verkehr“, die in diesen Tagen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) verlautbart wurde und bei all den bunten Neufahrzeugen und optimistischen Weissagen vom Genfer See irgendwie durchs Raster zu fallen droht.

Etliche Autofahrer/innen, die hierzuland ihre Fahrerlaubnis verloren haben oder die dafür erforderliche Prüfung derzeit nicht mehr absolvieren dürfen, suchen den Umweg über das Ausland. Diese Vorgehensweise war bisher vor allem in ostdeutschen Nachbarländern eine gängige Praxis. Und gilt vielerorts als „Kavaliersdelikt“. Dem hat die Behörde jetzt erst einmal einen Riegel vorgeschoben. Führerscheine aus anderen EU-Staaten müssen laut EuGH-Urteil in Deutschland jetzt nur noch anerkannt werden, wenn der Besitzer auch wirklich im Ausland gewohnt hat. Dann gilt er aber auch, wenn der Besitzer zuvor in Deutschland bei der MPU, dem sogenannten „Idiotentest“ durchgefallen ist.

Auslöser für das Urteil war folgender Fall gewesen. Wegen eines psychologischen Gutachtens hatten die deutschen Behörden einem jungen Mann den Führerschein von Anfang an verweigert, da er körperlich und geistig nicht zum Autofahren geeignet sei. Er war wegen Fahrens ohne Führerschein, schwerer räuberischer Erpressung, Bedrohung und Beleidigung mehrfach vorbestraft. In Tschechien hatte er mehr Erfolg: Dort stellten ihm die Behörden einen Führerschein aus, den Deutschland aber nicht anerkannte.

Zu Recht, entschieden die höchsten EU-Richter – obwohl eine europäische Richtlinie bestimmt, dass innerhalb der EU Führerscheine grundsätzlich gegenseitig anerkannt werden. Deutschland dürfe jedoch die Anerkennung verweigern, wenn „aufgrund unbestreitbarer Informationen“ feststehe, dass der Inhaber des Führerscheins nicht wirklich seinen Wohnsitz in dem Land gehabt habe, in dem die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Die tschechischen Behörden hatten bestätigt, dass der Mann zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins nicht in Tschechien gemeldet gewesen sei. Die negative MPU allein sei hingegen kein ausreichender Grund, die Anerkennung zu verweigern, urteilten die Richter.

Sie sehen, es gibt durchaus auch noch interessante Neuigkeiten und Beschlüsse aus der Welt des Automobils in dieser Woche, auch wenn sie nicht gerade aus einer der Hallen des Genfer Automobilsalons kommen.

Ich wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende.

Ihr Jürgen C. Braun

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