Autos 2012: Ein Nummernschild für zwei Autos und weitere Neuerungen

Beitragsbild
Foto 1
Foto 2

Autofahrer in Deutschland und Urlauber im Ausland müssen sich im neuen Jahr auf einige Änderungen rund um Reifen, Knöllchen oder Einreisebestimmungen gefasst machen. Unter anderem wird es ab Mitte des Jahres ein Nummernschild für zwei Autos geben. Doch damit ist es für Halter und Führer eines Fahrzeuges oder Motorrades nicht getan.

Ab Mitte des neuen Jahres wird man ein Nummernschild für zwei Autos verwenden können. Deshalb wird es für Fahrzeughalter bequemer, sich einen Zweitwagen zu zu legen. Das Nummernschild darf jedoch zur selben Zeit an nur einem der beiden Fahrzeuge geführt werden. Die neue Regelung soll für Zweitwagen auch günstigere Versicherungskonditionen bringen.

Außerdem wird man sich auf Autobahnen ab sofort an die so genannten „Gigaliner“ mit mehr als 25 Meter Länge und einem Gewicht von bis zu 44 Tonnen gewöhnen müssen. Fünf Jahre wird dieser Feldversuch für die Lang-Lkw dauern. Dann erst wird über das endgültige Wohl und Wehe der Autobahn-Riesen entschieden. Über Für und Wider dieser Maßnahme gibt es zum Teil massive Unterschiede bei der Bewertung.

Flächendeckend wird seit Beginn des neuen Jahres in der Europäischen Union (EU) die Vollstreckung von Bußgeldern. Wer also im Urlaubsland, das der EU angehört, ein „Knöllchen bekommen hat, kann dafür zu Hause belangt werden. Das Gleiche gilt übrigens auch für den Austausch von Halterdaten eines Fahrzeugs in Ländern der EU.

Wer demnächst nach Liechtenstein reisen möchte (warum auch immer…), der braucht jetzt keinen Pass oder Personalausweis mehr vorzulegen. Liechtenstein trat mit Beginn des neuen Jahres dem so genannten Schengen-Raum bei. Achtgeben muss auch, wer von nun an nach Österreich fährt und die dortigen Autobahnen benutzt. Eine Rettungsgasse ist seit 1. Januar bei jedem Stau zur Pflicht auf den Fernstraßen geworden. Große Hinweisschilder hatten bereits seit Wochen darauf aufmerksam gemacht. Außerdem führt die Alpenrepublik den umstrittenen Biosprit „E 10“ an den Tankstellen ein.

Gestärkt werden die Verbraucherrechte beim Kauf von Neureifen. Reifen, die ab dem 1. November 2012 hergestellt werden, müssen mit einem Label ausgezeichnet sein, das Angaben zu Rollwiderstand, Nasshaftung und Rollgeräusch enthält.

Wird künftig die Frist für die fällige Hauptuntersuchung (HU) um mehr als zwei Monate überschritten, bleiben Autofahrer voraussichtlich ab April dieses Jahres von der Rückdatierung der Prüfplakette verschont. Die HU-Novelle soll allerdings im Februar noch den Bundesrat passieren. Ab 1. Januar 2012 wurden zudem in fünf Städten erstmals Umweltzonen eingerichtet, in weiteren 22 Kommunen treten zeitgleich schärfere Vorschriften in Kraft. Für Fahrzeuge mit einem erhöhten Schadstoffausstoß gelten dort künftig Zufahrtsbeschränkungen in abgestufter Form. Bei Verstößen werden ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und ein Punkt in der Flensburger „Sünderkartei“ fällig.

Mit 330 Euro wird ab diesem Jahr die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern für Diesel-Pkws und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen bezuschusst. Außerdem müssen alle neu typgeprüften Pkw ab dem 1. November 2012 über ein Reifendruckkontrollsystem verfügen. Aber bis dahin ist ja noch ein bisschen Zeit.

Text: Jürgen C. Braun
Fotos: Jürgen C. Braun, United Pictures

Scroll to Top