Liebe Leserinnen!
Liebe Leser!

Sicher kennen Sie das Sprichwort, wonach Unwissenheit vor Strafe nicht schützt. Genau so erging es in der vergangenen Woche einer Nachbarin, die sich – wie sie glaubte zu Recht – entrüstete und aufregte, um dann nachher doch kleinlaut und zerknirscht eingestehen zu müssen, dass sie wohl im Unrecht war. Damit Ihnen Ähnliches erspart bleibt, möchte ich gerne die ganze Geschichte erzählen.

Was war geschehen? Marita, die Nachbarin, hatte ein paar kleine Besorgungen in der Stadt zu erledigen, und weil „zu Fuß gehen“ mittlerweile ja fast aus der Mode gekommen ist, wurden die Dinge schnell mit dem Auto angegangen. Beim Ausparken aus einer Parklücke vor ihrer Bank streifte sie dann ein anderes Auto. Fies, dieses leise kratzende und quietschende Geräusch, das einem mitteilt: Jetzt, gerade im Moment, ist es teuer geworden. Und es war so unnötig wie ein Kropf. Marita stieg aus, besah sich den Schaden, der zugegeben nicht sehr hoch war. Sie klemmte einen Zettel mit ihrer Adresse und Telefonnummer hinter die Scheibenwischer des beschädigten Fahrzeugs und fuhr im besten Wissen und Gewissen, alles richtig gemacht zu haben, von dannen. Weil sie ja noch einiges zu erledigen hatte.

Indes, es sollte anders kommen. Marita erhielt dieser Tage eine Vorladung zur Polizei wegen einer Fahrerflucht-Anzeige. Dort erfuhr sie dann, obwohl sie den freundlichen Beamten erklärt hatte, dass sie doch ihre Schuld eingestanden und auch zur Schadensregulierung bereit war, dass dies alles keine Berechtigung war, sich einfach „aus dem Staub zu machen.“ 30 Minuten hätte sie mindestens warten müssen, oder – noch besser – die Polizei informieren, den Unfall aufnehmen lassen und dann erst ihre Besorgungen erledigen.

Einmal damit konfrontiert, erfuhr die Frau Nachbarin auch noch, dass sie wohl Glück im Unglück angesichts des relativ geringen Blechschadens hatte. Denn bei einem Schaden bis zu 600 Euro wird das Verfahren meist gegen eine Geldbuße eingestellt. Ab 1.200 Euro Schaden, und die sind schnell erreicht, wird die ganze Angelegenheit dann ausgesprochen „haarig“. Denn ab 1.200 Euro Schadenssumme droht sofort eine Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehaltes. Dazu gibt es die stolze Summe von sieben Punkten im Flensburger Verkehrssünder-Register sowie maximal drei Monate Fahrverbot. Wird es sogar noch teurer als 1.200 Euro, dann ist der geliebte „Lappen“ für mindestens sechs Monate weg. Zettel am anderen Auto hin oder her.

Marita hatte Glück, die paar Kratzer waren kein großer Schaden. Der Tatbestand als solcher aber blieb bestehen. Sollte Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, ein ähnliches Missgeschick widerfahren, machen Sie es nicht wie Marita. Warten Sie eine halbe Stunde, rufen Sie die Polizei. Sie ersparen sich und anderen unnötigen Ärger. Und von der Summe, die das dann zusätzlich kosten würde, gönnen Sie sich lieber etwas Angenehmes.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Ihr Jürgen C. Braun

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