DVR: Die Straße ist für alle da

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Rund 30 Prozent der deutschen Bevölkerung sind in ihrer Mobilität eingeschränkt. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) weist darauf hin, dass dieser Anteil durch die zunehmende Zahl älterer Menschen in den kommenden Jahren noch weiter ansteigen wird. Es sei eine wichtige Aufgabe der Zukunft, auch diesen Personen eine möglichst uneingeschränkte und barrierefreie Mobilität zu ermöglichen. Zur Gruppe der Mobilitätsbehinderten gehören Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen, aber auch Personen mit viel Gepäck, Kinderwagen oder ältere und ortsunkundige Menschen. Jeder Mensch kann sehr schnell vorübergehend oder dauerhaft mobilitätsbehindert werden, beispielsweise durch einen Unfall oder eine Krankheit.

Für Menschen mit Behinderungen ist Mobilität oftmals mit unüberwindbaren Problemen verbunden, weil es Barrieren unterschiedlicher Art und Ausprägung gibt, die die selbstständige Teilnahme am Straßenverkehr oder die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erschweren oder sogar verhindern. Für Menschen mit körperlichen Behinderungen, die auf Hilfsmittel wie Gehhilfen oder Rollstühle angewiesen sind, handelt es sich bei den Barrieren beispielsweise um Gehwege oder Treppen. Abhilfe können hier Abschrägungen des Bordsteins beziehungsweise Rampen oder Aufzüge schaffen. Gehbehinderte Menschen brauchen bei breiten Straßen Überquerungshilfen, etwa Mittelinseln, um sich auf halbem Wege ausruhen zu können.

Eine wichtige, einfache und kostenlose Art, ein größeres Maß an Barrierefreiheit zu ermöglichen, ist die Akzeptanz und Rücksichtnahme durch andere Menschen. So müssen zum Beispiel Behindertenparkplätze grundsätzlich akzeptiert werden. Nicht berechtigte Parker brauchen in der Regel nur ein paar Minuten länger zu suchen, um einen anderen Parkplatz zu finden. Personen, die auf Behindertenparkplätze angewiesen sind, können ihr Ziel überhaupt nicht erreichen und müssen umkehren, wenn ihr Parkplatz zugestellt ist oder ein Auto auf dem Nachbarparkplatz so eng steht, dass der Rollstuhl nicht mehr zwischen die Fahrzeuge passt.

Plätze in Bussen und Bahnen, die für behinderte Fahrgäste reserviert sind, müssen freigehalten werden. Nicht behinderte Verkehrsteilnehmer sollten Gelassenheit bewahren, wenn beispielsweise ein Rollstuhlfahrer in den Bus einsteigen möchte. Dieser kann dann in Ruhe die technische Vorrichtung wie Klapprampen bedienen und mit dem Rollstuhl rangieren.

Mobilitätsbehinderte Menschen, so die Forderung des DVR, müssen durch bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen und durch das rücksichtsvolle Verhalten aller Verkehrsteilnehmer mehr in das Straßenverkehrssystem einbezogen werden.

Quelle und Foto: DVR
Der Text erscheint mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

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