In vielen Ländern Europas gelten andere Lichtregeln als in Deutschland.
Das sogenannte Tagfahrlicht wird vorgeschrieben in Dänemark, Finnland, Island, Italien, Norwegen, Schweden, Estland, Lettland, Slowenien Ungarn und Zypern. Die Pflicht beschränkt sich allerdings in Italien und Ungarn auf Autobahnen und Überlandstraßen (Staats-, Bundes- und Nationalstraßen). Neben Kroatien und Bosnien-Herzegowina schreiben die Niederlande, Frankreich und Tschechien noch Reserveglühlampen vor, was sich jedoch nur auf einheimische Fahrzeuge bezieht. Trotzdem: Sinn macht diese landesinterne Vorschrift auch für Besucher, die ein Sortiment an Ersatzlampen dabei haben sollten, da vornehmlich in süd- und osteuropäischen Ländern Hightech-Scheinwerferlampen der Serien H8, H9 und H11 kaum oder nur mit Mühe zu bekommen sind. Komplette und qualitativ hochwertige Lampenkästchen gibt es in der Marken- oder KFZ- Meisterwerkstatt. Doch Achtung: da viele Autofahrer bei Fahrzeugwechsel die alten Glühlampen gerne ins neue Fahrzeug mitnehmen (ähnlich wie: Verbandskasten und Warndreieck), passen die meistens dann nicht mehr! Wer Länder mit Linksverkehr besucht, wird dort schon bei Abblendlicht den Gegenverkehr gefährlich blenden. Einige moderne Fahrzeuge verfügen bereits über eine Verstellmöglichkeit, die Betriebsanleitung gibt Hinweise darauf. Wer diesen Vorzug nicht nutzen kann, besorgt sich in der KFZ-Werkstatt eine lichtundurchlässige schwarze Folie, mit der dann vor Ort im Linksverkehr-Ausland eine Seite partiell abgeklebt werden kann. Gleich, wie die Lösung aussieht: wichtig ist, nach Rückkehr ins Heimatland diese optischen und technischen Veränderungen unverzüglich wieder rückgängig zu machen.
Text: Frank Nüssel
Quelle: ZDK
Foto: Hella