Liebe Leserinnen!
Liebe Leser!

Die Nachricht, die in dieser Woche rund um das Thema Verkehr und Mobilität sicherlich für den größten Zündstoff gesorgt hat, kam in der Woche bereits sehr früh. Angedacht ist von den Justizministern der Bundesländer, Straftaten, die irgendwo in der Mitte zwischen Geldstrafe und Haft liegen, mit einem bisher weder angedachten noch umgesetzten Maß an Sühne zu ahnden: Mit dem zeitweisen Entzug der Fahrerlaubnis nämlich. Das hieße, dass ein Delikt, das weit außerhalb aller verkehrsrechtlichen Vergehen begangen wurde, auf einem völlig anders gelagerten juristischen Feld gemaßregelt wird. Vorstellbar wären kleinere oder mittlere Einbrüche, Körperverletzungen oder dergleichen, die dann dazu führten, dass der Schuldige zu einigen Wochen oder gar Monaten Entzug der Fahrerlaubnis „verdonnert“ wird.

Ich kann mir vorstellen, liebe Leserinnen und Leser, dass auch in Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis über dieses Thema sehr kontrovers diskutiert worden ist. Von „geht nicht, kann man nicht machen“ bis hin zu „das wäre mal eine sinnvolle Strafe, die würde vor allem jugendlichen Straftätern mal richtig weh tun und sie vielleicht zur Besinnung bringen“. Mir selbst, das gestehe ich gerne zu, fällt die Beurteilung dieser ins Auge gefassten Novellierung unseres juristischen Strafkatalogs sehr schwer. Zum einen, weil ich nie einen Hörsaal mit einer Jura-Vorlesung besucht habe. Zum Anderen, weil mir auch der klare Menschenverstand, über den ich immer noch zu verfügen glaube, keine schlüssige Antwort darauf geben kann, was in diesem Fall erstens erlaubt und zweitens auch sinnvoll ist.

Es geht meines Erachtens auch weniger darum, ob hier Grundsätzliches debattiert wird, ob man körperliche Gewalt oder Eigentumsdelikte auf dem Feld des Verkehrs-Strafenkatalogs regeln kann, sondern in erster Linie darum, ob dieser sicherlich ungewöhnliche Schritt zum gewünschten Erziehungseffekt führt. Bei jungen Menschen, die zum ersten Mal mit dem Gesetz in dieser Art in Konflikt kommen, könnten ein paar Wochen „autofreies Dasein“ wohl dazu führen, dass derlei Angriffe auf die Regeln unseres sozialen Miteinanders in Zukunft unterbleiben. Unter diesen Umständen wäre der Vorschlag wohl zumindest einen Versuch über einen befristeten Zeitraum wert.

Die andere Frage, und die können wohl nur examinierte Juristen beantworten, ist die, ob ein solches Vorgehen nicht weiteren Aufweichungen unseres Rechtsystems und dessen Aufrechterhaltung Tor und Tür öffnet. Das hieße im Umkehrschluss, ob man mittelschwere Vergehen im Bereich des Straßenverkehrs, die mit Personenschäden verbunden sind, auch mit bisher nicht praktizierten Bußen ahnden kann. Dass Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss beispielsweise dermaßen gesühnt werden können, wie das bisher ausschließlich bei schwereren Straftaten praktiziert wird, die mit dem Verkehrsrecht nicht das Geringste zu tun haben.

Ein Denkanstoß, der meiner Meinung nach zumindest einmal zu Ende gedacht werden sollte, ob er erstens sinnvoll und zweitens praktikabel ist. Denn am Ende eines jeden Schuldspruchs sollte nicht nur eine angemessene Verurteilung des Vergehens stehen. Auch ein erzieherischer Effekt sollte mit dem Urteil verbunden sein, damit der Betroffene in Zukunft (mindestens) dreimal überlegt, was er denn nun tut oder lässt.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, liebe Leserinnen und Leser vielleicht noch die eine oder andere angeregte Diskussion zu diesem Thema, vor allem aber ein angenehmes Wochenende, das das hält was der vergangene Montag uns allen versprochen hat. Da nämlich war Sommeranfang.

Ihr Jürgen C. Braun

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