KÜS warnt vor sorglosem Umgang mit Anlagen in gasgetriebenen Fahrzeugen

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Mit Stichtag vom 1. Januar 2009 waren laut Kraftfahrt-Bundesamt rund 367.146 gasgetriebene Fahrzeuge mit Autogas oder Erdgasanlagen in Deutschland zugelassen, der überragende Anteil (306.402) mit Autogas. Im Rahmen der Hauptuntersuchung bei der KÜS ist auch die so genannte wiederkehrende Gasprüfung erforderlich. Die Resultate dieser Prüfung im Hinblick auf Einbau und Wartung sind bedenklich.

Mit der Zunahme der alternativen Antriebe für Fahrzeuge werden auch Auto- und Erdgasfahrzeuge mehr und mehr in den Verkehr gebracht. Viele Hersteller bieten in ihrer Fahrzeugpalette bereits komplett ausgerüstete Fahrzeuge an. Eine steigende Anzahl von Fahrzeugen wird mit Gasanlagen nachgerüstet. An gasgetriebenen Fahrzeugen ist in regelmäßigen Abständen eine eigenständige Untersuchung der Gasanlage vorzunehmen. Die KÜS-Prüfingenieure führen im Rahmen der Hauptuntersuchung diese so genannte wiederkehrende Gasprüfung durch. Dabei werden das Fahrzeug und die Gasanlage identifiziert, der Zustand und die Dichtigkeit der Anlage geprüft sowie die vorgeschriebene Befestigung und der Einbau der Einzelkomponenten kontrolliert.

Die Rückmeldungen der KÜS-Prüfingenieure zeigen jetzt, dass mit Gasanlagen in Fahrzeugen sehr sorglos umgegangen wird. Vor allem Undichtigkeiten und mangelhafte Befestigungen der Schläuche und Leitungen werden beanstandet. Dazu kommt die Tatsache, dass die eingebauten Autogasanlagen oft nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.

So fuhr bei den KÜS-Experten ein Fahrzeug vor, bei dem der quer liegende Tank nicht mit den richtigen Befestigungsbändern geliefert wurde. Um diesem Manko abzuhelfen, hat man dann kurzerhand zwei Schrauben an die zu kurzen Bänder angeschweißt. Wenn bei einem Crash diese Verbindung reißt, macht sich der Gastank selbstständig – die Folgen können fatal sein.100 mm Mindestabstand sind zwischen der Flüssiggasleitung und der Abgasanlage vorgeschrieben – aus nachzuvollziehenden Gründen. Der Prüfingenieur der KÜS staunte nicht schlecht, als er eine unmittelbar am Auspuff verlegte Gasleitung entdeckte – und sie war noch dazu an den beweglichen Stabilisatoren befestigt. Auch direkt am Verdampfer der Gasanlage oder an dessen Zu- und Ablaufleitungen befestigte, stromführende Leitungen der elektrischen Anlage mussten die KÜS-Prüfingenieure schon bemängeln.

Bei den nachgerüsteten Gasanlagen in Fahrzeugen ist noch lange nicht der Standard erreicht, den die Verkehrssicherheit verlangt. Was unseren Experten teilweise vorgeführt wird, stimmt schon sehr nachdenklich. Wir empfehlen deshalb den Kunden die Hände von Billigstangeboten zu lassen und nur einen qualifizierten und anerkannten Betrieb mit der Umrüstung zu beauftragen. Die Prüfingenieure der KÜS stehen für Fragen vor einer geplanten Nachrüstung gerne zur Verfügung, dann kann ein kurzes Gespräch unter Umständen einiges an Geld und Ärger sparen, so Christoph Diwo, der Technische Leiter der KÜS.

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