Der neue Bußgeldkatalog trat am 1. Februar 2009 in Kraft. Erheblich erhöht wurden die Geldbußen vor allem für Raser und Drängler oder für Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Die KÜS möchte aus diesem Anlass daran erinnern, dass auch die Überschreitung von Prüffristen zur Hauptuntersuchung mit Verwarnungs- und Bußgeldern belegt sind und auch mit Punkten im Flensburger Zentralregister geahndet werden können.
Bei Personenkraftwagen und allen anderen Fahrzeugen (außer Lkw ab 7,5 Tonnen und Omnibussen) werden bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten 15 Euro Verwarnungsgeld fällig, bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten sind es 25 Euro. Ein Bußgeld von 40 Euro und zwei Punkte in Flensburg werden fällig bei einer Überschreitung der Prüffristen von mehr als 8 Monaten.
Bei der Überschreitung der Frist zur Fahrzeugvorführung bei Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Omnibussen bis zu 2 Monaten wird ein Verwarnungsgeld von 15 Euro fällig, bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten sind es 25 Euro. Ein Bußgeld von 40 Euro und ein Punkt im Flensburger Zentralregister sind fällig bei einer Überschreitung von mehr als 4 Monaten bis zu 8 Monaten, bei mehr als 8 Monaten sind es 75 Euro und zwei Punkte.
Wenn ein Fahrzeug nicht rechtzeitig bei den Prüforganisationen zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung vorgeführt wird, werden 15 Euro Verwarnungsgeld fällig.
Den spätesten Termin zur korrekten Vorführung des Fahrzeuges zur Hauptuntersuchung findet man auf der HU-Plakette am Kennzeichen. Im Kreis in der Mitte steht die jeweilige Jahreszahl und am oberen Punkt der Plakette, auf einer Uhr wäre es genau die Zwölf, der jeweilige Monat.
Bei weitergehenden Fragen zu den gesetzlichen Fahrzeugprüfungen oder auch bei der konkreten Terminierung zur Haupt- und Abgasuntersuchung helfen die bundesweit tätigen Prüfingenieure der KÜS gerne weiter. Den KÜS-Partner in der Nähe findet man über die Postleitzahlsuche auf www.kues.de.