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Ob Münchener Oktoberfest oder Cannstatter Wasen – auch in diesem Herbst werden die großen Volksfeste wieder Millionen Besucher mobilisieren. Auch viele Weinfeste laden zum Feiern ein. Für viele Volksfestbesucher gehören ein oder zwei Maß Bier oder der Schoppen Wein zur guten Laune dazu. Kein Problem, so lange das Auto oder das Motorrad nach dem Alkoholkonsum stehen bleibt. Auf keinen Fall darf hier aus Sicht des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) mit zweierlei Maß gemessen werden, nach dem Motto: Nach ein oder zwei Bierchen bin ich noch fit am Steuer oder ich trinke mich an die 0,5 Promille-Grenze heran und weiß schon, wann ich aufhören muss.

Der Griff zum Zündschlüssel, um eben mal nach Hause zu fahren, kann für den alkoholisierten Fahrer selbst, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer fatale Folgen haben, erklärt DVR-Präsident Professor Manfred Bandmann. Bereits bei einem Alkoholspiegel von 0,2 Promille lasse die Leistungsfähigkeit des Fahrers merklich nach und das Unfallrisiko steige. Das gelte auch für eine schlecht eingeschenkte Maß.

Auch ein Blick auf die Unfallstatistik zeigt, dass mit Alkohol am Steuer nicht zu spaßen ist. Erstmals seit über zehn Jahren ist 2007 die Zahl der Alkoholunfälle, bei denen Verkehrsteilnehmer zu Schaden kamen, gegenüber dem Vorjahr wieder leicht gestiegen. Bei über 20.000 Unfällen mit Personenschaden, bei denen mindestens ein Beteiligter alkoholisiert war, kamen 565 Menschen ums Leben – elf Prozent aller im Straßenverkehr Getöteten. Rund 26.000 Verkehrsteilnehmer wurden bei Alkoholunfällen verletzt.

Daneben gibt es rechtliche Konsequenzen, die ab dem 1. Januar 2009 noch verschärft werden. Wer mit 0,5 oder mehr Promille Alkohol im Blut erwischt wird, muss derzeit beim ersten Verstoß mit einem Bußgeld von 250 Euro sowie einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Ferner werden vier Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) eingetragen.
Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille. Wer so alkoholisiert unterwegs ist, begeht eine Straftat, die mit mindestens sechsmonatigem Entzug der Fahrerlaubnis, einer Geld- oder Freiheitsstrafe und mit sieben Punkten in Flensburg geahndet wird. Die gleichen Konsequenzen drohen bereits ab 0,3 Promille, wenn der Fahrer einen Unfall verursacht oder sich verkehrsauffällig verhält.

Auch das Umsteigen auf das Fahrrad ist nicht empfehlenswert, denn auch hier gilt ein Alkoholverbot. Ab 1,6 Promille gilt ein Radfahrer als absolut fahruntüchtig und muss durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) seine Fahreignung klären lassen.

Und auch für den Morgen nach feucht-fröhlicher Feier gilt: Hände weg vom Lenkrad. Der Restalkohol wird immer noch vielfach unterschätzt. Durchschnittlich 0,15 Promille Alkohol werden pro Stunde im Körper abgebaut. Deshalb sollte sich kein verkaterter Fahrer ans Steuer setzen.

Text: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V. (DVR)

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