Bundeskabinett: Härtere Bestrafung bei Verkehrsverstößen beschlossen

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Das Bundeskabinett hat am 21.05.2008 den von Bundesminister Wolfgang Tiefensee vorgelegten Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen.
Der Entwurf enthält den rechtlichen Rahmen, um eine Anhebung der Geldbußen für Verkehrsverstöße vorzunehmen, die Hauptunfallursachen sind. Dazu wird die Bußgeldobergrenze für Alkoholverstöße von 1.500 Euro auf 3.000 Euro und für die anderen Verkehrsordnungswidrigkeiten von 1.000 Euro auf 2.000 Euro angehoben. Die Bußgeldsätze für einzelne Verkehrsverstöße werden dann innerhalb dieses neuen Rahmens in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geregelt, sobald das Parlament dem Gesetzentwurf zugestimmt hat.
Mit der Maßnahme sollen die Verkehrsteilnehmer nachdrücklicher dazu angehalten werden, die Verkehrsvorschriften zu befolgen, um die Unfallsituation zu verbessern. Orientiert an diesem Ziel ist vorgesehen, Anhebungen aufgrund des neuen Rahmens nur für Verkehrsverstöße vorzunehmen, die Hauptunfallursachen sind oder vorsätzlich begangen werden. Dazu zählen insbesondere die unangepasste Geschwindigkeit, gefährliche Überholvorgänge, Vorfahrts- und Rotlichtverstöße, gefährliche Abstandsverstöße sowie die Durchführung illegaler Kfz-Rennen. Außerhalb der Hauptunfallursachen und der Vorsatztaten sind Anhebungen nur für die Missachtung des Sonntagsfahrverbotes, für Überladungen und für das Fahren mit verkehrsunsicheren Kfz geplant. Das sind Zuwiderhandlungen, bei denen die Betroffenen in der Regel wirtschaftliche Vorteile aus der Ordnungswidrigkeit ziehen. Bei den anderen Verkehrsverstößen werden die bisherigen Geldbußen beibehalten. Die Verwarnungsgelder bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere bei Parkverstößen, bleiben unverändert.

Der Gesetzentwurf enthält außerdem eine Anpassung an europäisches Recht. Der Tatbestand des gewerbsmäßigen Feilbietens nicht genehmigter Fahrzeugteile, der bisher nur für nationale Genehmigungen galt, soll künftig auch für Fahrzeuge und Fahrzeugteile gelten, die nach EU-Recht zu genehmigen sind.

Foto: DVR

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