Verwendbarkeit von E10-Kraftstoffen in Mazda Fahrzeugen

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Freigabe für Modelle der neuen Generation ab Einführung Mazda6 2002
Ziel: Entwicklung von nachhaltigen, umweltfreundlichen Technologien
Mazda Konzeptfahrzeug Furai kann mit E100 betrieben werden

Derzeit plant die Bundesregierung, den zulässigen Anteil von Bioethanol in Normal- und Superbenzin von fünf auf maximal zehn Prozent zu erhöhen. Für Mazda-Fahrer bedeutet dies konkret: Alle Mazda-Modelle der neuen Fahrzeuggeneration ab 2002 mit Ottomotoren (inklusive Benzin-Direkteinspritzer) beginnend mit der Einführung des Mazda6 sind laut Hersteller für die Verwendung von E10-Kraftstoff freigegeben.

Bei allen unten aufgeführten Modellen ist eine uneingeschränkte Verwendung des E10-Kraftstoffs möglich, sofern dieser allen Vorschriften und Regeln zur Kraftstoffqualität im Allgemeinen entspricht:

Mazda2 (ab Baujahr 2007)
Mazda2 (Baujahr 2003 – 2007; Produktionsstätte Valencia)
Mazda3 und Mazda3 MPS (ab Baujahr 2003)
Mazda5 (ab Baujahr 2005)
Mazda6 und Mazda6 MPS (ab Baujahr 2002)
Mazda MX-5 (ab Baujahr 2005)
Mazda CX-7 (ab Baujahr 2007)
Mazda RX-8 (ab Baujahr 2003)

Die Verwendbarkeit von E10 bei älteren Mazda-Modellen mit Benzinmotoren wird derzeit noch geprüft. Nach heutigem Kenntnisstand können diese Fahrzeuge nicht mit E10 betrieben werden, sondern sind für Kraftstoff mit maximal fünf Prozent Ethanol (E5) ausgelegt, wie er in Zukunft noch mit der Kraftstoffsorte Super Plus an den deutschen Tankstellen verfügbar sein soll.

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