Mancher Narr, der in diesen Tagen einer sein will und auch darf, wenn er sich dieses Attribut auch an den restlichen 360 Tagen des Jahres energisch verbittet, wäre wohl des Morgens nach durchzechter und durchfeierter Nacht froh, wenn er dem Spiegel seines Badezimmers das etwas zerknautschte Antlitz am darauf folgenden Morgen ersparen könnte. So ein dickes flauschiges Handtuch vor dem Gesicht, auf dass die Spuren des organisierten Frohsinns nicht allzu deutlich erscheinen würden. Doch was im trauten Heim durchaus statthaft ist, das gilt in der automobilen Öffentlichkeit noch lange nicht, und so haben sich ein paar kluge Köpfe wieder einmal (un)nötige Gedanken über das Autofahren in der offiziell närrisch genannten Zeit gemacht. Nein, nicht etwa über unbotmäßigen Alkoholgenuss am Steuer, sondern über das standesgemäße Outfit.
Und so sind die Gesetzeshüter zu folgendem von historischer Tragweite geprägten Entschluss gekommen: Das Autofahren in der närrischen Zeit hat seine Grenzen. Und auch am Steuer hört spätestens beim Lachen der Spaß auf. Maskiert dürfen Autofahrer nämlich nur dann unterwegs sein, wenn Sicht, Bewegungsfreiheit und Gehör nicht beeinträchtigt werden. Diese Feststellung mag ja noch angehen, weil sie zumindest in präventiver Hinsicht durchaus angemessen erscheint.
Doch da im Gestrüpp des deutschen Verordnungsurwalds nichts ohne Dekret, Formular, Stempel und Beschlussfassung erfolgen werden darf, erging nun die Feststellung: Eine Pappnase sei mit der Straßenverkehrsordnung meist noch vereinbar, Augenklappe oder Vollmaske jedoch tabu, da sie die Wahrnehmung trüben. Wer diese Regeln missachtet, der begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss zehn Euro Bußgeld berappen. So weit, so gut. Doch der Hinweis, dass das Tragen einer Maske hinter dem Steuer eines Autos nicht unter das Vermummungsgebot fällt und somit im Sinne des Strafgesetzbuches keine zu ahnenden Handlung darstelle, könnte der Höhepunkt einer ungewollten bürokratischen Büttenrede sein.
Ach Du liebe Pappnase, Du Ausbrüter dieser verbalen Perle der Weisheit: Hättest Du Dich doch vermummt, als Du solcherlei preisgegeben hast!
Text: Jürgen C. Braun