Ab sofort gewähren alle Ford Händler Käufern von Neuwagen die Ford-Partner-Garantie ohne Kilometerbegrenzung auf Basis der zweijährigen gesetzlichen Sachmängelhaftung. Bei einer Beanstandung im Laufe dieser Frist kann der Kunde sich europaweit an jeden Ford Vertragspartner wenden und seine Ansprüche auf Mängelbeseitigung geltend machen. Für ausgeführte Arbeiten gilt die Ford-Partner-Garantie bis zum Ablauf der Sachmängelhaftung des Fahrzeuges. Ford garantiert seinen Vertragspartnern dabei im Rahmen der Ford-Partner-Garantie die Kostenübernahme. Als Zeitpunkt für den Beginn der Garantie gilt das Datum der Erstzulassung oder das Auslieferungsdatum durch den Ford Vertragspartner.
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