Auto – Fortbewegungsmittel und Fortschrittsträger

Das Auto ist Fortbewegungsmittel Nr. 1 und ein wichtiger Träger des technischen Fortschritts, sagte Ralf Nagel, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, am Dienstag auf der IAA Pkw in Frankfurt. Die Ergebnisse der im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zum Verkehrsverhalten durchgeführten aktuellen Erhebungen und Befragungen Mobilität in Deutschland zeigten deutlich, dass für die Mehrzahl der Bundesbürger das Auto nach wie vor Garant individueller Mobilität sei.

Nach diesen Erhebungen werden über 60 Prozent der Verkehrsleistung im Personenverkehr vom motorisierten Individualverkehr erbracht; dies korrespondiert mit einer zunehmenden Motorisierung der Haushalte. Im Jahr 2002 war nur noch jeder fünfte Haushalt nicht motorisiert – gegenüber 28 Prozent 1989. Am deutlichsten wird der Trend in der zunehmenden Mehrfachmotorisierung. Der Anteil der Haushalte mit mehr als einem Pkw liege mittlerweile bei 28 Prozent – ein Zuwachs von neun Prozentpunkten gegenüber 1989.

Mobilität und Verkehr seien ganz entscheidende Standortfaktoren und wichtig für den wirtschaftlichen Aufschwung, betonte Nagel. Wirtschaftliches Wachstum bedeute aber auch ein Wachstum des Verkehrs. Die wachsenden Ströme im Personen- wie Güterverkehr seien jedoch nicht von einem Verkehrsträger allein zu bewältigen. Nur ein Mobilitätsverbund aller Verkehrsträger bietet die Gewähr dafür, dass unser hoher Grad an Mobilität von Personen und Gütern auf Dauer umweltgerecht erhalten bleibt, erklärte der Staatssekretär. Die Bundesregierung verfolge das Konzept einer integrierten Verkehrspolitik, d. h. die Verkehrsträger übergreifende Integration von investitions-, ordnungs- und innovationspolitischen Instrumenten.

Eine optimierte Arbeitsteilung in einem integrierten Verkehrssystem könne jedoch nur funktionieren, wenn hierfür die infrastrukturellen Voraussetzungen gegeben seien. Deshalb blieben die Investitionen in den weiteren Ausbau und die Optimierung des Verkehrswegenetzes auch weiterhin eine wesentliche Aufgabe der Verkehrspolitik. In den Jahren 1998 bis 2002 haben wir aus dem Bundeshaushalt gut 52 Milliarden Euro in die Verkehrsinfrastruktur investiert, davon 22,3 Milliarden Euro in die Bundesfernstraßen, sagte Nagel. Mit dem Bundesverkehrswegeplan 2003 habe die Bundesregierung die Grundlagen für einen auch künftig hohen Grad an Mobilität in Deutschland geschaffen. Der BVWP 2003 basiert für den Zeitraum bis 2015 auf einem Finanzrahmen für die Bereiche Bundesschienenwege, Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen von insgesamt knapp 150 Milliarden Euro; auf die Bundesfernstraßen entfallen hiervon 78 Milliarden Euro.

Der Staatssekretär betonte darüber hinaus, dass eine moderne Verkehrs-, Bau- und Wohnungspolitik stets gleichzeitig Teil einer dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichteten Wachstumspolitik sei. Mobilität der Zukunft braucht mehr denn je umweltfreundliche und sichere Verkehrsmittel, die den Bedürfnissen der Verkehrsteilnehmer ebenso Rechnung tragen wie den berechtigten schützenswerten Belangen der Bürger, erläuterte Nagel und unterstützte in diesem Zusammenhang ausdrücklich die im Rahmen der Verkehrswirtschaftlichen Energiestrategie stattfindende Zusammenarbeit von Automobilindustrie und Energiewirtschaft, um saubere Kraftstoffe und Antriebe auf den Markt zu bringen.

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