Wenn ein Autofahrer vor einer Einmündung den Blinker setzt und abbremst, dürfen andere Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen, dass er tatsächlich abbiegt. Fährt der Betreffende dennoch weiter und verursacht einen Unfall, trifft ihn die alleinige Haftung. So entschied das Amtsgericht Herborn in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein – DAV) veröffentlichten Urteil.
In dem Fall hatte die Beklagte einen anderen Fahrer durch ein klassisches Täuschungsmanöver in die Irre geführt: Sie hatte rechts geblinkt, fast abgestoppt – und war dann doch plötzlich weiter gefahren, weil sie sich in der Straße vertan hatte. Dies führte im Kreuzungsbereich zur Kollision, weil der in der Seitenstraße wartende Fahrer auf den angekündigten Abbiegevorgang vertraut hatte und seinerseits losgefahren war.
Das Gericht bürdete der Täuschenden die Alleinschuld an dem Unfall auf, obwohl sie auf der Vorfahrtsstraße unterwegs gewesen war. Sie habe die gefährliche Verkehrssituation selbst ausgelöst und dabei nicht die ihr obliegende besonders hohe Sorgfalt beachtet. Der an sich wartepflichtige Fahrer habe angesichts des eindeutigen Verhaltens der Beklagten davon ausgehen dürfen, gefahrlos in die Vorfahrtsstraße einbiegen zu dürfen, entschied das Gericht. Die Betriebsgefahr seines Fahrzeuges trete hinter das erhebliche Verschulden der Frau zurück.
© Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein
Falsch geblinkt, anderen Fahrer irritiert: Alleinige Haftung bei Unfall
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