Wenig verbaut mit geringem Anteil im Gesamtmangelaufkommen
Airbag bei den Mängeln vorne
Nichts bewegt derzeit die Gemüter so sehr wie das ständig steigende Aufkommen von elektronischen Assistenzsystemen. Dabei hat die Frage nach dem Datenschutz inzwischen fast die nach dem Sinn und Unsinn solcher Systeme abgelöst. Trotz allem müssen die elektronischen Helfer im Fall der Fälle funktionieren. Die KÜS hat in ihrer Bilanz aus den Hauptuntersuchungen des Jahres 2014 einmal genau hingesehen.
Es sind die Abkürzungen, die den Weg der elektronischen Hilfesysteme in das Fahrzeug begleiten. ABV für „Automatischer Blockierverhinderer“, AFS für „Adaptives Frontbeleuchtungssystem“ oder ESP für „Elektronische Stabilitäts-kontrolle“ – diese Begriffe gehören mehr und mehr zum Sprachgebrauch, wenn es um moderne Fahrzeuge geht. Bei der Hauptuntersuchung verteilen sich elektronische Assistenzsysteme über sechs Mängelgruppen. Dazu gehören die „Brems- und Lenkanlage“ (Gruppe 1 + 2), die „Lichttechnischen Einrichtungen“ und „Elektrischen Anlagen“ (Gruppe 4), „Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen“ (Gruppe 5), „Fahrgestell und Rahmen und daran befestigte Teile“ (Gruppe 6) und die Gruppe 7, in der die „Sonstigen Ausstattungen“ aufgeführt sind, die nicht eindeutig einer der anderen Gruppen zugeordnet werden können, hier vor allem die Rückhaltesysteme wie Sicherheitsgurte und Airbag, sowie „Fahrdynamische Systeme“ mit Eingriff in die Brems- und Lenkanlage.
Exakt 2.718.706 Hauptuntersuchungen hat die KÜS im Jahr 2014 dokumentiert. Dabei wurden 2.988.264 Mängel über alle Fahrzeugklassen festgestellt. Innerhalb dieser Gesamtmenge nahmen die bei den elektronischen Assistenzsystemen auffälligen Mängel nur etwa 1 Prozent ein. Das liegt zum einen daran, dass die meisten dieser Systeme noch nicht so stark verbreitet sind und nur in relativ neuen Pkw und Lkw verbaut sind. Zum anderen werden die auftretenden Defekte meist schon vor der Hauptuntersuchung über die Warneinrichtungen auffällig und glücklicherweise ernst genommen und beseitigt. Die KÜS hat die Mängelzahlen bei den elektronischen Helfern für das Jahr 2014 ermittelt. Dabei belegten die gängigen Systeme die vorderen Plätze. Die Bemängelung der Airbags liegt mit 55,1 Prozent an der Spitze. Einmal hochgerechnet auf den Fahrzeugbestand in Deutschland ergibt das eine Mängelzahl von 100.000 defekten Airbags. Angesichts der gigantischen Rückrufaktionen eines Airbagherstellers in der letzten Zeit für Neuwagen, die noch nicht zur Hauptuntersuchung waren und in der Statistik nicht auftauchen, erscheint diese Zahl sehr klein. Trotzdem muss man von einer erheblichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit auf unseren Straßen ausgehen. Mit 21,5 Prozent Anteil an den Mängeln bei Fahrassistenzsystemen steht der „Automatische Blockierverhinderer“ (ABV besser bekannt als ABS) auch ganz vorne. Die Traktionskontrolle (besser bekannt als ASR) bringt es noch auf rund 7 Prozent. Die sogenannten fahrdynamischen Kontrollsysteme wie etwa die „Elektronische Stabilitätskontrolle“ (besser bekannt als ESP) stehen noch mit 5,3 Prozent in der Mängelstatistik 2014 der KÜS, wenn es um elektronische Fahrassistenzsysteme geht.
Mit der Einführung des sogenannten HU-Adapters zur Prüfung elektronischer Systeme im Fahrzeug gehen die Kfz-Überwachungsorganisationen einen ersten Schritt in die richtige Richtung. „Wir stellen uns mit der Überprüfung der elektronischen Systeme der Entwicklung des modernen Fahrzeugbaus. Die Fahrzeugüberwachung wird auf der Höhe der Zeit sein und ihren wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit auch weiterhin uneingeschränkt leisten“, so Peter Schuler, der Bundesgeschäftsführer der KÜS.