KÜS: Auf keinen Fall die Fahrzeugbeleuchtung vernachlässigen

Hohe Mängelquote bei Lichtanlagen an Pkw´s innerhalb der KÜS-Hauptuntersuchung

Immer mehr unzulässige Leuchtmittel in Fahrzeugen nachgerüstet

Bei den rund 2,8 Millionen von den Prüfingenieuren der KÜS im Jahr 2011 durchgeführten Hauptuntersuchungen sind Mängel an der Fahrzeugbeleuchtung bei Personenkraftwagen Spitzenreiter. 640.482-mal wurden Probleme bei der Lichtanlage in den Prüfberichten notiert, das entspricht einer Mängelquote von 26,2 Prozent. Der Trend setzt sich nach den vorliegenden Zahlen der KÜS mit 359.537 im ersten Halbjahr 2012 beanstandeten Lichtanlagen verstärkt weiter fort. In der jetzt beginnenden dunklen Jahreszeit ist die intakte Fahrzeugbeleuchtung ein wichtiger Faktor für mehr Sicherheit auf unseren Straßen. Darauf weist die KÜS hin.

Rund 162.476-mal fielen bei den Hauptuntersuchungen der KÜS innerhalb der Gruppe der Lichttechnischen Einrichtungen Mängel am Abblendlicht auf, davon alleine 106.702 Fälle von falscher Einstellung. Dies ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt, sagt die KÜS. Ein bei den heutigen starken Leuchtmitteln zu hoch eingestelltes Fahrzeuglicht kann den Gegenverkehr blenden und ihn somit massiv gefährden. Ist der Scheinwerfer zu niedrig eingestellt, bietet er dem Fahrer nicht die nötige Ausleuchtung der Fahrbahn. Bei im Dunklen kreuzenden Fußgängern können so möglicherweise durch die zu späte Erkennung die entscheidenden Meter beim Bremsen fehlen, es kann zu einem Unfall kommen.

61.607-mal wurde im Jahr 2011 eine defekte oder falsch funktionierende Blinkeranlage bemängelt. Die hier frequentiell angesteuerten Leuchtmittel sind einer hohen Beanspruchung ausgesetzt und daher öfter defekt. Die in modernen Kfz-Beleuchtungen eingesetzten Blinkerlampen sind oft hinter Klarglas orange eingefärbt. Mit der Zeit können sie ihre Farbe verlieren, sie blättert ab oder wird blass. Die Signalwirkung, die ein gelbes Blinklicht für die anderen Verkehrsteilnehmer hat, ist somit, wie bei einem defekten Blinkerlicht auch, nicht mehr gegeben. Dies kann laut KÜS auf unseren viel befahrenen Straßen zu einer erhöhten Unfallgefahr führen.

Mehr und mehr stellt die KÜS in ihren Prüfstellen und Prüfstützpunkten in den Werkstätten die Verwendung unzulässiger Leuchtmittel fest. Das Do-it-yourself-Tuning der Pkw-Beleuchtungsanlage hat ungebrochene Konjunktur. Es beginnt bei unzulässiger LED-Beleuchtung des Kennzeichens. Rund 132.811-mal wurde die Kennzeichenbeleuchtung im Jahr 2011 bemängelt, oft wegen nicht genehmigter Leuchtmittel. Auch der schnell in die Scheinwerferanlage eingebaute Xenon-Brenner, unbedacht im Internet für 20 Euro bestellt und meist von dubioser Herkunft, ist ein erheblicher Mangel im Sinne der Hauptuntersuchung. Es fehlt hier beispielsweise die automatische Leuchtweitenregulierung, welche die Blendung des Gegenverkehrs durch das sehr helle Xenonlicht vermeiden soll. Eine bauartgenehmigte Nachrüstanlage für Xenonlicht aus dem Fachhandel kostet mehr als 1.000 Euro – hier wird der Unterschied zu den illegalen Teilen über den Preis sehr schnell deutlich. Durch die Verwendung nicht zugelassener Xenon-Brenner erlischt die Bauartgenehmigung der Scheinwerferanlage. Damit besteht die Gefahr, dass ein so manipuliertes Fahrzeug keine gültige Betriebserlaubnis mehr hat. Im Falle eines Unfalls können daraus fatale Folgen erwachsen.

Die KÜS stellt in ihren Hauptuntersuchungen grundsätzlich eine nachlassende Wartung bei Fahrzeugen fest, die aus der Herstellergarantie heraus sind. Dies gilt auch für die lichttechnischen Systeme. Bei den heute hochkomplexen Beleuchtungsanlagen der Pkw´s kann eine Reparatur sehr schnell zu einem nicht unerheblichen Kostenfaktor werden. Die KÜS empfiehlt trotzdem den Verkehrsteilnehmern auch auf die fehlerfreie Funktion der Fahrzeugbeleuchtung zu achten – auch und gerade in der jetzt beginnenden Jahreszeit mit langen Dunkelheitsphasen.

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