KÜS: Oldtimergutachten und Wiederzulassung – Erste Erfahrungen

Erste Erfahrungen der KÜS-Prüfingenieure


Seit dem 1. März 2007 hat sich das Serviceangebot der KÜS für Werkstätten und Endkunden deutlich erweitert. Im Bereich der gesetzlichen Fahrzeugprüfungen begutachten die Prüfingenieure der KÜS nun Fahrzeuge zur Einstufung als Oldtimer. Auch die Wiederzulassung stillgelegter Fahrzeuge ist jetzt mit einer Fahrzeugprüfung durch die KÜS möglich.

Mit Spannung erwartet wurden die ersten automobilen Schätzchen bei den Prüfingenieuren der KÜS. Die Begutachtung der historischen Fahrzeuge, Voraussetzung für die Einstufung als Oldtimer, war ein weiterer Schritt auf dem Wege zu mehr Liberalisierung in der Fahrzeugüberwachung. „Es waren hauptsächlich Fahrzeuge deutscher Herkunft, vor allem die Marken Volkswagen und Mercedes Benz sowie BMW“, so Peter Schuler, Bundesgeschäftsführer der KÜS. Man habe es aber auch schon mit echten Raritäten zu tun gehabt, so Schuler. Die französische Marke Hotchkiss dürfte wirklich nur interessierten Freunden der Automobilhistorie bekannt sein, ebenso die geländegängigen Fahrzeuge von Steyr Puch aus Österreich. „Überraschen konnte man unsere Prüfingenieure allerdings nicht, sie waren gut ausgebildet für ihr neues Aufgabenfeld“, so Peter Schuler.

Auch im Bereich der Wiederzulassung von stillgelegten Fahrzeugen sind die Prüfingenieure der KÜS jetzt tätig. Geregelt ist dies in der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Wenn die Fahrzeugdaten des außer Verkehr genommenen Fahrzeuges im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes noch nicht gelöscht wurden, reicht eine bestandene Hauptuntersuchung und gegebenenfalls eine Abgasuntersuchung zur Wiederzulassung aus. Die Frist zur Löschung beträgt jetzt sieben Jahre. Ist diese Frist überschritten, reicht bei dem ansonsten unveränderten Fahrzeug die Vorlage einer Übereinstimmungsbescheinigung etc. als Basis für die Wiederzulassung nach bestandener HU aus. „Mit dieser Zeitspanne kommt der überwiegende Anteil der Fahrzeuge für die Wiederzulassung mit einer HU/AU aus. Die bekommt man bei den Prüfingenieuren der KÜS“, so Peter Schuler.

„Nach dem intensiven Bemühen der KÜS um mehr Liberalisierung der Technischen Fahrzeugüberwachung ist dies ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Unsere Prüfingenieure können ihre fachliche Kompetenz jetzt auch in weiteren Bereichen einbringen und somit ihren Service für Werkstätten und ihre Endkunden komplettieren“, beschreibt Peter Schuler die neue Situation.

Den KÜS-Partner in Sachen Oldtimerbegutachtung und Fragen zur Wiederzulassung findet man unter www.kues.de, ganz einfach mit der Postleitzahlsuche.

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