Städte wollen 2008 erstmals Umweltzonen einführen
Mit Jahresbeginn 2008 werden einige deutsche Städte so genannte Umweltzonen einrichten, weitere Städte planen die Ausweisung solcher Zonen für die Zukunft. Mit der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, besser bekannt als „Feinstaub-Verordnung“, haben die Behörden die Möglichkeit, bei hoher Schadstoffbelastung der Luft, Umweltzonen auszuweisen und in diesen ein begrenztes oder umfassendes Fahrverbot zu verhängen.
Fahrzeuge mit Dieselmotor werden dabei entsprechend ihrer Abgasnormen in verschiedene Schadstoffgruppen eingegliedert. Mit der Abgasnorm Euro 4, oder besser, erhält man die Schadstoffgruppe 4, erkennbar an der grünen Plakette. Euro 3 bringt die Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette) und Euro 2 die Schadstoffgruppe 2 (rote Plakette). Je nach Belastung dürfen dann Fahrzeuge mit der jeweiligen Schadstoffgruppe/Plakettenfarbe in die Umweltzonen. Nicht gekennzeichnet werden Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1, dazu gehören alte Dieselfahrzeuge und Fahrzeuge mit Benzinmotoren ohne geregelten Katalysator. Die anderen Fahrzeuge werden durch die farbige Feinstaubplakette, die innen an der Windschutzscheibe angebracht werden muss, gekennzeichnet. Für diese gilt ein Fahrverbot in den ausgewiesenen Umweltzonen. Eine neue Regelung wird es auch für benzinbetriebene Fahrzeuge mit Katalysatoren der ersten Generation (so genannte „US Norm“) geben. Sie erhalten dann, je nach Einstufung in die betreffende Schadstoff-klasse, eine grüne Plakette. Ebenso werden Fahrzeuge, die mit einem G-Kat nachgerüstet sind und in den Fahrzeugpapieren als „SCHADSTOFFARM E 2/NACHG:“ gekennzeichnet sind, eine grüne Plakette erhalten. Plaketten soll es nach dem Beschluss des Bundeskabinetts auch für nachgerüstete Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1 und für Nutzfahrzeuge mit einem nachgerüsteten Partikelminderungssystem geben. Oldtimer, die mit einem so genannten „H“ oder „07“-Kennzeichen versehen sind, sollen von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen werden. Das H-Kennzeichen reicht aus. Die Bundesregierung will zusätzlich eine so genannte Gleichwertigkeitsklausel für Oldtimer aus anderen europäischen Ländern in die Verordnung aufnehmen, um so die Vereinbarkeit mit europäischem Recht herzustellen. Der Bundesrat muss dieser erweiterten Fassung noch zustimmen.
Wer heute schon wissen will, ob sein Fahrzeug mit welcher Plakette wann fahren darf, erfährt dies über die Emissionsschlüsselnummern in seinen Fahrzeugpapieren. Darauf weist die Kfz-Prüforganisation KÜS hin.
Die Schlüsselnummern sind zu finden in den bis zum 1. Oktober 2005 ausgestellten Fahrzeugscheinen und Fahrzeugbriefen im Feld zu 1 – Fahrzeug- und Aufbauart – an der 5. und 6. Stelle. Ab dem 1. Oktober 2005 gab es neue Fahrzeugpapiere, hier findet man die Emissionsschlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1.
Schnell und präzise können die Fahrzeugbesitzer auf der Internetpräsenz der KÜS ermitteln, welche Feinstaubplakette für ihr Fahrzeug möglich ist. Unter http://www.kues.de/service/feinstaub/default.asp erhalten sie sofort nach der Eingabe der Fahrzeugart (Pkw oder Lkw), der Antriebsart (Benziner oder Diesel) und der Emissionsschlüsselnummer Auskunft über die mögliche Plakette.
Die Plaketten bekommt man unter anderem auch bei den Partnern der KÜS. Mit den ersten beiden Ziffern der Postleitzahl ist der KÜS-Partner in der Nähe auf www.kues.de schnell zu finden. Die Partner der KÜS sind auch immer tagesaktuell zu den Themen wie Feinstaubverordnung und Umweltzonen informiert und geben gerne Auskunft.