Umweltzonen in Europa: Wo Sie mit welcher Umweltplakette fahren dürfen

Umweltzonen und Umweltplaketten sind in vielen europäischen Ländern Pflicht – besonders in Großstädten. Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, sollte sich unbedingt informieren: Ohne gültige Plakette drohen hohe Bußgelder. Die KÜS erklärt, welche Regeln in Deutschland und im europäischen Ausland gelten – und wie Sie die richtige Umweltplakette erhalten.

Was ist eine Umweltzone?

Umweltzonen sind klar definierte Stadtbereiche, in denen nur Fahrzeuge mit einer gültigen Umweltplakette unterwegs sein dürfen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Luftqualität zu verbessern – insbesondere durch die Reduktion von Feinstaub- und Stickoxidemissionen.

Die sogenannte Umweltplakette – früher auch als Feinstaubplakette bekannt – zeigt an, wie umweltfreundlich ein Fahrzeug ist. Sie muss gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht sein und ist auf den ersten Blick erkennbar.

Welche Plaketten gibt es – und was bedeuten die Farben?

In Deutschland sind drei Farben im Umlauf:

  • Grün: Fahrzeuge mit den besten Abgaswerten
  • Gelb: eingeschränkte Zulassung
  • Rot: nur in wenigen Städten noch gültig

Welche Plakette ein Fahrzeug erhält, richtet sich nach seiner Schadstoffklasse. Diese wiederum ist über die Schlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld 14.1) zu ermitteln – entscheidend sind die letzten beiden Ziffern.

Wichtig: Die Festlegung, welche Plaketten in welchen Städten oder Zonen zulässig sind, obliegt den jeweiligen Kommunen.

Wer braucht keine Umweltplakette?

Von der Plakettenpflicht befreit sind lediglich:

  • Oldtimer mit H-Kennzeichen oder rotem 07-Kennzeichen
  • Motorräder

Alle anderen Fahrzeugtypen – einschließlich Busse und Nutzfahrzeuge – unterliegen der Regelung. Verstöße werden mit Bußgeldern im dreistelligen Bereich geahndet.

Umweltzonen im europäischen Ausland

Auch in vielen europäischen Nachbarländern gelten Umweltzonen – teils mit eigenen Regelungen und Plakettensystemen:

  • Frankreich: Einführung der kostenpflichtigen „Crit’Air“-Plakette, gültig in Städten wie Paris, Lyon oder Grenoble.
  • Belgien: Umweltzonen gelten u. a. in Brüssel, Antwerpen und Gent – häufig ist eine vorherige Registrierung erforderlich.
  • Niederlande: Bestimmungen betreffen vor allem Städte wie Amsterdam, Utrecht, Den Haag und Arnhem. Teilweise gelten besondere Regeln für Lkw.
  • Österreich: Plakettenpflicht für Pkw gilt ab Emissionsklasse Euro 3; Fahrzeuge der Klassen Euro 0 bis 2 dürfen nicht einfahren.
  • Italien: In den sogenannten „ZTL-Zonen“ (Zona a Traffico Limitato) benötigen Autofahrer eine Zufahrtsgenehmigung – diese kann in der Regel unkompliziert über die Unterkunft beantragt werden.

Wichtig: Auch ausländische Fahrzeuge müssen die jeweiligen nationalen Regelungen einhalten – es gibt keine automatische Ausnahme für Touristen.

Fazit: Rechtzeitig informieren, Bußgelder vermeiden

Die Vorschriften zu Umweltzonen und Plaketten sind komplex – und sie unterscheiden sich von Land zu Land. Wer ins europäische Ausland reist, sollte sich daher rechtzeitig informieren, ob eine Plakette erforderlich ist und wie sie beantragt wird.

Die KÜS empfiehlt: Prüfen Sie die aktuellen Bestimmungen für Ihr Reiseziel, besorgen Sie sich gegebenenfalls die erforderliche Umweltplakette – und genießen Sie eine sichere, entspannte Fahrt.

Abbildungen: KÜS

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