Die Individialisierung des eigenen Fahrzeugs ist bei vielen Besitzern ganz besonders beliebt. Die Möglichkeiten sind vielfältig, der Markt an Zubehör enorm groß. Aber längst nicht alles, was gefällt, ist auch erlaubt. Die KÜS ist z. B. regelmäßig bei der Essen Motor Show am Stand der Initiative TUNE IT! SAFE! vertreten. Ihre Prüfingenieure beantworten gerne, engagiert und kompetent die Fragen der Messebesucher. Eine aktuelle Umfrage unter unseren Social-Media-Followern ergab, was viele Tuningfans aktuell genauer wissen wollten. Hier ein Überblick über die gestellten Fragen – und die Antworten der KÜS:

Warum müssen Tuningmaßnahmen genehmigt werden?

Unter Tuning-Maßnahmen sind Änderungen und Anpassungen an einem Fahrzeug zu verstehen, die sich auf dessen Leistung und/oder Erscheinungsbild auswirken. Wenn durch die Änderung eine Gefährdung zu erwarten ist oder sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Um das abzuschätzen, sollte das Fahrzeug nach jeder Änderung einem Prüfingenieur vorgestellt werden, damit dieser über erforderliche Maßnahmen entscheidet.

Welche Tuningmaßnahmen sind besonders beliebt?

Eine der häufigsten Tuningmaßnahmen ist die Änderung der Rad- Reifenkombination. Ebenso beliebt ist die Anpassung des Fahrwerks, um das Fahrverhalten sowie das Aussehen nach den Wünschen des Fahrers zu optimieren. Die Anbringung von Spoilern gehört ebenfalls zu den gefragtesten Maßnahmen. Generell helfen diese Modifikationen, das Fahrzeug zu individualisieren.

Wie kannst du nachweisen, dass eine vorgenommene Änderung am Fahrzeug auch wirklich zulässig ist?

Entweder muss der Nachweis über die Rechtmäßigkeit der Änderung in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) mitgeführt oder eine Fahrzeuguntersuchung vorgenommen und nachgewiesen werden, die sich auf die Änderung am Fahrzeug bezieht. Das kann, falls erforderlich, eine Änderungsabnahme nach § 19.3 oder eine Einzelabnahme nach § 19.2 in Verbindung mit § 21 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sein.

An wen musst du dich für eine Abnahme wenden?

Je nach Tuningmaßnahme solltest du dich entweder an einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation, an einen Unterschriftsberechtigten eines technischen Dienstes, an einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder Prüfer (aaP) wenden. Wann welche dieser Personen tätig werden darf, ist gesetzlich genau geregelt und muss im Einzelfall geprüft werden.

Fotos: KÜS

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