Passt ein Mini-Weihnachtsbaum komplett in den Gepäckraum, bedarf es meist keiner besonderen Sicherung bedarf. Auch im ÖPNV oder in der Bahn lässt sich ein verpackter Baum fast immer ohne weiteren Aufwand befördern – zumindest dort, wo auch Fahrräder gesichert mitgenommen werden dürfen und nur selten ist dafür ein zusätzlicher Fahrschein erforderlich.
Folgende skizzierte Sicherungsmaßnahmen für die Ladung sind auch zu beachten, wenn der Weihnachtsbaum auch auf einem Anhänger, im (gemieteten) Transporter oder sogar „grün-modern“ auf einem Lastenfahrrad befördert wird.
Eine Matte oder Noppenfolie als Unterlage, ordentlicher Spanngurte – am besten mit Prüfzeichen – und eventuell eine Warnflagge sollten dafür verfügbar sein.
Sobald für den Transport die Rückbank ganz oder teilweise umgeklappt werden muss, sollte der Baum mit dem dicken Ende voraus eingeladen werden. Um den Innenraum vor Verschmutzung zu schützen, befestigt man über dem leicht harzenden Stumpf mit einem Gummiring ein Stück Tuch oder Folie, bevor man die Ladung bis an die Vordersitz-Lehne schiebt.
Wenn keine Verzurrösen im Gepäckraum verfügbar sind, lässt sich ein Spanngurt auch um den umgeklappten Teil der Fondlehne schlingen. Kofferraumdeckel oder Heckklappe müssen dann so weit wie möglich geschlossen und mit einem Gurt, nicht mit einem Gummi-Expander, fixiert werden. Dabei lässt sich der Haken eines Spanngurts oft im Kofferraum-Schloss einrasten und das lose Ende durch den Verschlussbügel ziehen.
Beim Transport auf dem Autodach sind – falls keine Dachreling vorhanden ist – ein Gepäckträger oder Skihalter die beste Lösung. Der Baum ist dabei immer strömungsgünstig mit den dicken Ende nach vorn zu laden. Liegt der Baum direkt auf dem Dach, sollte eine Decke oder ein Teppich untergelegt werden, um den Lack zu schützen. Zumindest zwei Spanngurte sind dann „kraftschlüssig“ anzubringen – das bedeutet, die Ladung niederzurren.
Gibt es keine Dachreling zum Befestigen der Spanngurte, können diese notfalls auch durch die Türausschnitte und den Innenraum gezogen werden. Vor allem über den Vordersitzen ist dann aber darauf zu achten, dass man nicht die Kopffreiheit oder gar die Sicht beeinträchtigt.
Falls die Baumspitze mehr als einen Meter über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt, ist daran eine 30 x 30 cm große, hellrote Fahne mir Querstange, alternativ ein zylindrischer Körper mit 35 cm Durchmesser oder bei Nacht eine rote Leuchte zu befestigen.
Diese Kennzeichnung ist auch erforderlich, wenn die Ladung auf dem Autodach befördert wird – darf dann aber nicht höher als 1,5 Meter über der Fahrbahn angebracht sein. Die Kennzeichnung der Baumspitze empfiehlt sich auch, wenn der Überstand geringer ist – damit einparkende Fahrzeugführer oder Fußgänger die Ladung nicht übersehen und beschädigen.
Bußgelder drohen bei falscher oder fehlender Ladungssicherung: Nach vorn darf die Ladung überhaupt nicht und nach hinten maximal 3 Meter (oder 1,5 Meter bei mehr als 100 km/h) über das Fahrzeug hinausragen – sonst sind 20 Euro fällig. Fehlende Kenntlichmachung durch eine Leuchte kostet bereits 25 Euro, nicht ausreichende Sicherung gegen Herabfallen 35 Euro und mit Gefährdung oder gar Sachbeschädigung sind 60 bzw. 75 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig.
Fotos: Karl Seiler