Antwort von Thomas Schuster, KÜS: Wer beim Kauf eines batterieelektrisch angetriebenen Fahrzeugs oder PHEVs von den aktuell hohen Fördersummen profitieren will, muss sich zeitnah entscheiden. Mit dem Stichtag 31.12.2022 läuft die Innovationsprämie, die sich auf bis zu 9.570 Euro summieren kann (durch Bezug des Herstelleranteils auf den Nettokaufpreis), in dieser Höhe aus. Um von diesem Förderangebot profitieren zu können, ist der Zeitpunkt der Neuzulassung entscheidend. Die muss noch in diesem Jahr stattfinden. Wer dieses Jahr zwar den Kaufvertrag unterschreibt, das Auto jedoch erst 2023 zugelassen bekommt, wird nach den künftigen und damit weniger lukrativen Bedingungen gefördert.
Laut der Ende Juli von der Bundesregierung beschlossenen Neufassung werden E-Autos ab dem kommenden Jahr mit einem Nettolistenpreis unter 40.0000 Euro mit nur noch 4.500 statt der aktuell 6.000 Euro staatlich gefördert, bei bis 65.000 Euro teuren Stromern sinkt der Zuschuss auf 3.000 statt bisher 5.000 Euro. Für Plug-in-Hybride fallen die staatlichen Zuschüsse sogar vollständig weg. Ab 2024 ist ein weiteres Absenken der BEV-Zuschüsse vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt werden nur noch bis 45.000 Euro teure E-Autos mit maximal 3.000 Euro vom Staat gefördert. Für die kommenden zwei Jahre werden 2,5 Milliarden Euro zusätzlich in den Topf geworfen. Zusammen mit 900 Millionen Euro aus Altmitteln stehen somit insgesamt 3,4 Milliarden Euro – 2,1 Milliarden in 2023 und 1,3 Milliarden in 2024 – zur Verfügung. Sollte diese Summe vor Ende 2024 aufgezehrt sein, könnten nachfolgende Antragsteller leer ausgehen.
Wie hoch der Anteil der Autohersteller an der Prämie sein wird, steht noch nicht endgültig fest. Vermutlich werden diese wie bisher den staatlichen Beitrag um 50 Prozent aufstocken. Im Höchstfall von 4.500 Euro sind also herstellerseitig noch 2.250 Euro erwartbar. Zusammen mit der Mehrwertsteuer schrumpft damit also der Kaufpreisnachlass auf 7.177 Euro, was rund 2.400 Euro weniger im Vergleich zu der dieses Jahr noch maximal abrufbaren Summe sind.
Wer die 2022er-Förderung einstreichen will, muss sich für ein Fahrzeug entscheiden, dass garantiert auch noch in diesem Jahr zugelassen wird. Angesichts von Chipmangel, Ukraine-Krise und großer Nachfrage ist die Liefersituation bei E-Autos derzeit sehr angespannt. Für manches Modell gibt es Lieferzeiten von mehr als einem Jahr. Bis Silvester 2022 bleiben nur noch etwas über vier Monate Zeit, was für den weit überwiegenden Teil neukonfigurierter Fahrzeuge zu spät sein dürfte. Hier sollte man sich als Kunde vor Vertragsabschluss absichern, ob die Lieferung in diesem Jahr auch sicher möglich ist. Auf Nummer sicher gehen kann man, wenn man sich für ein kurzfristig verfügbares Fahrzeug entscheidet, welches zum Beispiel bei einem Händler auf Halde steht. Das schränkt die Auswahl allerdings deutlich ein.
Einige Hersteller haben angekündigt, bei zeitnaher Bestellung und einer Zulassung im nächsten Jahr den dann gesunkenen staatlichen Anteil der Förderung aufzustocken. Wer etwa bei Mazda einen CX-60 e-Skyactiv PHEV bis 30. September in Verbindung mit einem Leasingvertrag bestellt, wird in jedem Fall von der aktuell hohen Fördersumme profitieren, selbst wenn das Fahrzeugt erst 2023 zugelassen wird. Auch Ford gibt Käufern eines Kuga PHEV eine Prämiengarantie für Bestelleingänge bis 31. August. Ist eine Zulassung erst 2023 möglich, wird Ford die Innovationsprämie übernehmen. Peugeot gibt hingegen eine Auslieferungsgarantie für dieses Jahr für den E-Kleinwagen e-208 im Leasing bei Bestelleingang bis Ende August.