Das bedeutet, dass Sie von einem Strafgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen oder eine Geldstrafe zahlen müssen. Sollte gar eine Person zu Tode kommen, weil Sie ohne Brille gefahren sind, handelt es sich um eine fahrlässige Tötung, die nach § 222 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen kann.
Grundsätzlich ist bei allen verurteilten Verkehrsstrafsachen regelmäßig ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis die Folge. Auch werden bis zu 3 Punkte in Flensburg im Fahreignungsregister fällig.
Außerdem kann es sein, dass die Haftpflicht- und auch die Kaskoversicherung wegen des Verstoßes gegen die vertraglichen Obliegenheiten eine Verletzung der Sorgfaltspflicht unterstellt: dann kann ein Regress in Höhe von bis zu 5000 € Ihnen gegenüber geltend gemacht werden.
Da die körperliche Eignung vom Fahrerlaubnisinhaber zu beachten und sicherzustellen ist, sollte derjenige, der eine Sehstärke, die schlechter als 0,7 (je Auge) ist, die Beeinträchtigung im Führerschein nachtragen lassen. Im Übrigen kann auch die Fahrerlaubnisbehörde ein augenärztliches Gutachten verlangen. Dies muss dann eingereicht werden, ansonsten droht sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Übrigens darf ein Fahrzeug auch nicht geführt werden, wenn die Sicht beeinträchtigt war. Wichtig zum Schluss: Lassen Sie regelmäßig prüfen, ob Sie gut sehen können und den Anforderungen noch genügen. Denn Sie wollen weder sich noch andere gefährden!