Das hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschieden. Geklagt hatte ein Mann, dem die Behörde den Führerschein entzogen hatte. Grundlage war ein medizinisches Gutachten, das eine starke Einschränkung des Gedächtnisses und das baldige Erreichen des Stadiums einer mittelschweren Demenz attestierte.
Der Patient bekam Recht: Die Entziehung der Fahrerlaubnis mit der Begründung sei rechtswidrig. Zwar sei sein Gedächtnis des Mannes stark eingeschränkt. Ob und inwieweit daraus eine Einschränkung der Fahreignung resultiere, lege das Gutachten jedoch nicht dar. Auch die Einschätzung, dass das Stadium einer mittelschweren Demenz bald erreicht sei, rechtfertige als bloße Vermutung keine Fahrerlaubnisentziehung. (Az.: 5 MB 16/21)
Quelle: RA Online