Antwort von Johannes Kautenburger, KÜS: In Deutschland ist jegliche automatisierte Warnung des Fahrzeugführers vor Blitzern verboten (§ 23 StVO Abs. 1C). Spezielle Radarwarner, wie sie im Internet angeboten werden, darf man noch nicht einmal betriebsbereit im Auto mitführen. Auch die Verwendung von Blitzer-Apps auf dem Smartphone oder dem Navigationsgerät ist mit diesem Paragraphen untersagt. Lässt man sich erwischen, kann es zu einem Bußgeld von 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg kommen.
Radar-Warnmeldungen im Radio hingegen sind erlaubt. Denn sie erfolgen unabhängig vom aktuellen Standort des Fahrzeugs. Auch das Warnen anderer Autofahrer per Handzeichen ist nicht verboten. Selbst das Hochhalten eines Schildes ist gestattet. Allerdings kann die Polizei Warnungen untersagen, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer abgelenkt oder behindert werden. Verboten ist ebenfalls das Warnen per Lichthupe – die darf nur für Notfall-Warnungen oder aber außerorts zum Anzeigen einer Überholabsicht genutzt werden.
Im Ausland können übrigens andere Regelungen gelten. In den meisten Nachbarländern ist aber zumindest das Benutzen untersagt, in vielen ist zusätzlich das Mitführen verboten. Teilweise drohen hohe Geldstrafen.