Grob fahrlässig ist aber nur, wer sich bewusst über die Anzeichen der Übermüdung hinwegsetzt, urteilt das Oberlandesgericht Celle. Und stellt hohe Anforderungen an einen Nachweis. Die grobe Fahrlässigkeit müsse positiv festgestellt werden, die Regeln des Anscheinsbeweises gelten nicht. In dem konkreten Fall ließ sich nicht feststellen, ob der Autofahrer Übermüdungsanzeichen ignoriert oder sich bewusst über diese hinweggesetzt hat. Er muss sich demnach nur wegen einfacher Fahrlässigkeit verantworten. (Az.: 14 U 8/20)
Recht: Sekundenschlaf am Steuer
Facebook
Twitter
WhatsApp
E-Mail
Drucken