KÜS-Ratgeber: Fahren im Nebel

Die erhöhte Unfallgefahr bei Nebel ist nicht zu unterschätzen. Besonders in den frühen Morgen- und Abendstunden herrscht durch dichte Nebelbänke eine schlechte Sicht. Das Problem: Alles wird anders wahrgenommen und erscheint weiter weg, als es tatsächlich ist. Mit einigen Vorsichtsmaßnahmen reduziert man die Gefahr deutlich. Hierfür hat die KÜS einige Ratschläge zusammengetragen.

Wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht einschränken, muss auch tagsüber das Abblendlicht eingeschaltet sein. Die KÜS empfiehlt, das Abblendlicht jedoch immer einzuschalten. Auch wenn es keine allgemeine Pflicht dazu gibt, hat es deutliche Sicherheitsvorteile. Denn anders als beim Tagfahrlicht brennen dort die Rückleuchten. Zudem erzeugen moderne Leuchten im Gegensatz zu älteren Modellen kaum einen Mehrverbrauch.

Die Nutzungspflicht des Abblendlichtes bei schlechter Witterung ist in der Straßenverkehrsordnung in §17 Absatz 3 vorgegeben. Dort wird auch aufgeführt, dass in diesem Falle die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden können. Zu beachten ist: Nebelscheinwerfer sollten nur mit eingeschaltetem Abblendlicht genutzt werden!

Der Einsatz der Nebelschlussleuchten unterliegt besonderen Voraussetzungen. Sie dürfen nur benutzt werden, wenn die Sicht wetterbedingt weniger als 50 Meter beträgt. Das Fahrzeug darf dann nur noch höchstens 50 km/h bewegt werden. Lichtet sich der Nebel, sollte die Leuchte zügig ausgestellt werden, da die Blendwirkung sehr groß ist und damit wieder zu einem erhöhten Unfallrisiko führt.

Fernlicht reflektiert an der Nebelwand und kann zur eigenen Blendung führen. Aus diesem Grund sollte es nicht benutzt werden. Bei schlechter Sicht sollte man sich immer an den Leitpfosten am Straßenrand orientieren und nicht am vorausfahrenden Fahrzeug.

Verwarngelder:

  • Missbräuchliche Verwendung der Nebelschlussleuchte (Ordnungswidrigkeit)
    • Verwarnungsgeld von 20 Euro
    • Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 25 Euro
    • Bei Unfall: 35 Euro
  • Nichtnutzung des Abblendlichts am Tag trotz schlechter Sicht
    • Verwarnungsgeld von 25 Euro
    • Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 35 Euro
    • Bei Unfall: 60 Euro und je nach Schwere des Verstoßes ein Punkt in Flensburg

KÜS-Tipps:

  • Abstand bei Nebel: Die Faustformel für den Mindestabstand: Gefahrene Geschwindigkeit in Metern (Tempo 50 = 50 Meter Abstand zum Vordermann)
  • Warnblinker bei besonders langsamer Fahrt einschalten (§ 16 Absatz 2 StVO)
  • Anhalten am Straßenrand ist bei sehr schlechter Sicht auch auf Autobahnen und Schnellstraßen erlaubt. Vorgehen wie bei einer Panne: Weit rechts anhalten, Warnweste anziehen, Fahrzeug mit Warndreieck und Warnblinker sichtbar machen, hinter Leitplanke Schutz suchen. Wir empfehlen allerdings die nächste Abfahrt oder einen Rastplatz zu nutzen.
  • Aufmerksamkeit: Vorausschauendes Fahren, Ablenkungen vermeiden, etwa laute Musik oder Telefonate.
  • Pause einzulegen, wenn die Augen ermüden oder Sie sich unsicher fühlen.
  • Scheinwerfer und Leuchten kontrollieren und reinigen.
  • Frontscheibe während der Fahrt mit dem Gebläse von innen freimachen.
  • Scheibenwischer regelmäßig betätigen: Nebel verursacht Wassertropfen auf der Scheibe.
  • Reiseplanung den Wettervorhersagen anpassen.
Nach oben scrollen