Zur Adventszeit zieht es wieder viele aufs Land oder auf Baumarktparkplätze, um einen frisch gefällten Weihnachtsbaum zu ergattern. Zumeist landet dieser im Pkw-Kofferraum oder auf dem Autodach. Für beide Varianten gibt es einige Vorschriften, die es zu beachten gilt. Werden diese missachtet, kann das teuer und möglicherweise auch gefährlich werden.
Wer eine Nordmanntanne oder Blaufichte im Kofferraum transportieren will, sollte zuvor die Kofferraumtiefe seines Pkw nachmessen. Wer dieses Maß gegen die Baumlänge rechnet, weiß, wie weit der Christbaum übers Fahrzeug hinausragen wird. Maximal drei Meter sind bei Fahrten unter 100 Kilometer Strecke erlaubt, auf längeren Fahrten sind allerdings nur 1,5 Meter zulässig. Bereits ab einem Meter Überlänge muss ein Baum mit einer roten Fahne gekennzeichnet werden. Für dieses Warnzeichen sind eine Mindestgröße von 30 x 30 cm sowie eine Querstange vorgeschrieben, welche die Fahne auseinanderhalten soll. Im Fall einer unsachgemäßen Kennzeichnung können 25 Euro Bußgeld fällig werden.
Bleibt beim Kofferraumtransport die Heckklappe offen, muss sie fixiert werden, um ein komplettes Öffnen während der Fahrt zu verhindern. Zudem sollte ein Baum im Innenraum gegen das Verrutschen gesichert sein. Viele Pkw bieten für solche Fälle Verzurrösen im Gepäckabteil.
Statt im Kofferraum lässt sich eine Weihnachtstanne auch auf dem Dach transportieren. Eine Grundvoraussetzung dafür ist allerdings eine Dachreling beziehungsweise ein Dachgepäckträger. Für die Dachvariante sollte der Baum in ein Netz eingepackt und zudem mit der Spitze zum Fahrzeugheck ausgerichtet werden. So verfängt sich der Fahrtwind nicht so leicht, was ein Aufblähen minimiert und die Äste vorm Abbrechen schützt. Der Christbaum muss zudem fixiert sein, so dass dieser bei Kurvenfahrten oder Vollbremsungen nicht verrutschen oder sich lösen kann. Ab etwa 30 km/h kann Ladegut zum gefährlichen Geschoss werden. Für eine feste Montage eignen sich Spannriemen. Wenn ein Baum nicht ausreichend gesichert ist und dadurch andere gefährdet werden, drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Der Baum sollte darüber hinaus nicht die Sicht des Fahrers behindern und auch keine Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker oder Rückleuchten verdecken. Wer das Dach vor Kratzern schützen will, legt unter den Baum noch eine Decke.